Freistellungsauftrag bei einer Fondsgesellschaft
Hallo, ich habe vor ein paar Tagen mein Investment-Depot aufgelößt und mir alle Anteile des Fonds auszahlen lassen. Nun habe ich bei der Abrechnung der Auszahlung des Geldes bemerkt, dass mir Steuern belastet wurden, anscheinend war mein Freistellungsauftrag nicht hoch genug. Kann ich den Freistellungsauftrag bei der Fondsgesellschaft (DEKA) nachträglich noch erhöhen lassen, damit mir die Steuern wieder erstattet werden (Ich habe noch genug Freibetrag der ungenutzt bei meiner Hausbank gestellt ist). Mein Problem ist, dass ich noch keine Steuererklärung mache (ich weiß, man kann sich zu viel gezahlte Steuer darüber wieder zurückholen, aber ein anderer Weg wäre mir lieber). Kann mir irgendjemand helfen, ich bin leider gerade im Ausland und habe keinen Kontakt zu meinem Berater. Vielen Dank schon einmal im Voraus. Max :)
3 Antworten
Nein, nachträglich erhöhen geht nicht6.
Gib das ganze wirklich bei der betreffenden Steuererklärung an.
Du hast gekündigt, da geht nachträglich nichts mehr. Du kannst aber zuviel gezahlte Steuern in deiner Einkommenssteuererklärung angeben und erstatten lassen.
Das geht. Stell dort einen Freistellungsauftrag in geeigneter Höhe für 2015. Das ganze wird dann rückwirkend korrigiert und überwiesen.
Ich weiß nicht, wieso die meisten hier auf NEIN gehen ? Kennen die die Vorgänge und haben das schonmal gemacht ? Bei einer Fondsgesellschaft habe ichs persönlich noch nicht durch, aber was bei Banken und Bausparkassen geht, sollte bei Fondsgesellschaften ja auch machbar sein.