Freistellung Ausbildereignungsprüfung

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Hallo,

wer seit August 2009 ausbildet braucht dazu eine AdA Schein und muß dafür eine Prüfung bei der IHK ablegen. Alle die vorher ausgebildet haben, sind von der Ada Prüfung befreit, wenn Sie beweisen können - zum Beispiel durch die damalige Eintragung in das Verzeichnis der Ausbildungsverträge bei der IHK - dass Sie ausgebildet haben. Ich glaube die Befreiung von der Prüfung ist die Freistellung von der du sprichst.

 

 

Du bist freigestellt weil ein Anderer mit Ausbildereignungsprüfung für die Filiale eingetragen ist.