Freistellung Ausbildereignungsprüfung
Hallo,
Ich habe von 2004 bis 2007 eine Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau gemacht.
Seit 2008 bin ich Marktleitung im selben Unternehmen in der ich auch die Ausbildung gemacht habe.
Durch eine Umfrage im Betrieb wer einen Ausbilderschein hat, habe ich erfahren, dass ich momentan freigestellt bin? Was heißt das? und warum bin ich überhaupt freigestellt?
Habe in meiner Filiale Auszubildene wo ich aber nicht als Ausbilderin eingetragen bin.
Hoffe irgendjemand kann mir helfen! :-)
2 Antworten
Hallo,
wer seit August 2009 ausbildet braucht dazu eine AdA Schein und muß dafür eine Prüfung bei der IHK ablegen. Alle die vorher ausgebildet haben, sind von der Ada Prüfung befreit, wenn Sie beweisen können - zum Beispiel durch die damalige Eintragung in das Verzeichnis der Ausbildungsverträge bei der IHK - dass Sie ausgebildet haben. Ich glaube die Befreiung von der Prüfung ist die Freistellung von der du sprichst.
Du bist freigestellt weil ein Anderer mit Ausbildereignungsprüfung für die Filiale eingetragen ist.