Frauenarzt und wiederholte fragen wegen Laborkosten vom Arzt?!

6 Antworten

Naja, was soll denn deine Ärztin machen? Sie muss dich doch informieren, dass sie keine Laboruntersuchungen einschicken kann, weil das Labor offene Forderungen gegen dich hat und natürlich bis zur Zahlung keine neuen Aufträge für dich ausführen. Da kann sie doch nichts machen?? Kläre das wenn direkt mit dem Labor, aber die wissen auch nicht was deine Kasse übernimmt und was du selbst zahlen musst (oder ob du vielleicht in dem Moment sogar überhaupt nicht versichert bist). Du wirst das wohl zahlen müssen (geht auch wenn die Unterlagen beim Schuldnerberater liegen) oder einen Gynäkologen suchen, der mit einem anderen Labor arbeitet.

Dunno2010  08.05.2015, 10:24

Bei der Insolvenz bekommt der nichts oder nur einen sehr geringen Anteil. Von daher wollen die den Schaden nicht vergrößern. Aber ist ja gut, dass dein Hausarzt nicht mit demselben Labor arbeitet. Und klar, die Unfreundlichkeit der Gyn muss nicht sein und wenn dann kann man das beim Gespräch ansprechen und nicht während der Untersuchung, wo viele sich eh schon nicht sonderlich wohl fühlen.

Dunno2010  07.05.2015, 23:31

Nein, das Labor hat einfach ausgedrückt 2 Abteilungen- das eigentliche Labor bekommt den Auftrag und erledigt das, erst danach schreibt die 2. Abteilung (nennen wir es mal das Büro) die Rechnung an dich und an die Krankenkasse. Warum sollen die da extra vorsichtig sein und vor ihrer eigentlichen Arbeit (Labor) den Verwaltungskram machen damit es auch sicher bezahlt wird? Der Auftrag geht erstmal direkt ans Labor, die Laboranten wissen nicht welche Leistungen deine Kasse zahlt, ist auch bei jeder Kasse anders. Lange Rede kurzer Sinn, du hast nur die Möglichkeit das Labor selbst zu kontaktieren und abzuklären, ob deine Gyn nicht doch was einschicken dürfte wenn es eine Kassenleistung ist. Ich persönlich glaube aber nicht, dass sie das machen, ist halt auch nur ein Unternehmen die keine Kunden wollen, die angeforderte Leistungen nicht bezahlen. Alternativ bleibt nur den Gyn zu wechseln zu jemandem der mit einem anderen Labor arbeitet. Pass auch beim Hausarzt auf, nicht dass der auch an dasselbe Labor schickt und dann auch zu hören bekommt, dass sie für dich nichts mehr machen.

Jill03 
Beitragsersteller
 08.05.2015, 00:59
@Dunno2010

naja die leistung wird ja irgendwann auch mal beglichen oder insolvenz... und ich brauch so untersuchungen ja im normalfall nicht und nein hasuarzt hat andres labor.... dank dir

Jill03 
Beitragsersteller
 07.05.2015, 17:45

Ja aber wieso gilt das dann auch für für mich kostenfreie Untersuchungen? Die zahlt doch nach wie vor die Krankenkasse. und sie muss das ja nicht jedesmal unfreundlich sagen wenn ich meine Beime spreitze,mal so ausgedrückt. Und sicher wissen dei was die Kasse übernimmt weil ich ja nur eine Rechnung bekomme von denen wenn was eingeschickt wurde in der SS was kostete. Ansonsten läuft das direkt über Krankenkasse. Und wenn ich zum arzt gehe und der was einschickt von mir bin ich logischerweise auch krankenversichert.

und zahlen KANN und werde ich es jetzt nicht weil der schuldnerberater eben das mit andern schulden grade für einen Vergleich benutzt, also hat grade schriftverkehr mit denen. nunja danke.

Es gibt Laboruntersuchungen, die bei Kassenpatienten von der Kasse bezahlt werden und es gibt Laboruntersuchungen, die nicht von der Kasse erstattet werden. Letztere musst du natürlich selbst bezahlen, und du hast ja wohl darüber auch eine Rechnung von der Ärztin erhalten. Diese Rechnung hast du aber bislang nicht beglichen, so dass die Ärztin auf ihren eigenen Kosten sitzen geblieben ist. Die Laboruntersuchung wird üblicherweise nicht vom auftraggebenden Arzt selbst durchgeführt, sondern eben von einem medizinischen Labor, das dem Arzt dafür selbst eine Rechnung stellt.

Warum die Ärztin nicht besonders gut auf dich zu sprechen ist, kannst du dir nun sicher selbst erklären. Natürlich ist sie berechtigt, in Zukunft keine weiteren Laboruntersuchungen durchzuführen, die sie nicht mit der Kasse abrechnen kann, und du solltest froh sein, dass sie bislang noch kein Mahnverfahren gegen dich angestrengt hat. Anstatt dich hier bei GF über das angeblich unfreundliche Verhalten der Ärztin zu beschweren, solltest du besser deine Schulden bei ihr begleichen. Wenn es "nur" 15 € sind, dürfte das wohl kein allzu großes Problem darstellen. Sollte die Ärztin aber die Geduld verlieren, könnte die Angelegenheit für dich ziemlich unangenehm werden.

Jill03 
Beitragsersteller
 06.05.2015, 23:40

Nein diese Rechnung betrifft nur mich, die Ärztin musste das nicht zahlen ,die Rechnung vom Labor ging nur an mich direkt ,keine Vorrausleistung des Arztes odr so. sie beschwerte sich sozusagen nur das sie dann eben keine sachen mehr von mir ans labor schicken kann.weil die das dann eben verweigern wegen offener zahlung. sie wusste auch nur davon weil das labor einen brif schrieb mit der nachricht das ich etwas nicht gezahlt habe und sie keine weiteren einreichungen bearbeiten von mir.

die 15 sind mehr geworden und wie gesgat es liegt beim schuldnerberater der grade damit ARBEITET und ich es nicht bezahlen kann.

Bei dem einen kann ich dir nicht helfen aber an deiner Stelle würde ich einen anderen Arzt suchen. Wenn Sie jetzt unfreundlicher oder gar rabiater zu dir ist auf Grund dessen weil du nicht zahlen konntest, ist Ihr Verhalten sehr unprofessionell. Ich meine ist immerhin der Gyn.

Jill03 
Beitragsersteller
 06.05.2015, 17:14

ja danke.... ich bin bei ihr seit 14 jahren,auch hat sie meine ss betreut sozusagen daher mache ich das ungern . aber wenn sie beim nächsten mal wieder so ist werde ich wohl zu einer andern gehn.danke

Wenn der Arzt eine Maßnahme veranlasst, die du selbst bezahlen musst, hat er dich VORHER darüber zu informieren und die zu erwartenden Kosten zu nennen. Wenn er das versäumt hat, konntest du davon ausgehen, dass die Untersuchung wie üblich von der Krankenkasse übernommen wird.

Eine Rechnung ohne entsprechenden Vertrag kannst du einfach zurückweisen.

Jill03 
Beitragsersteller
 07.05.2015, 17:48

so war es eben ,was ich auch schriftlich mitgeteilt hatte aber das labor antwortete eben das es bearbeitet wurde und ich es zu zahlen habe. die ärztin sagte damals nur das ich diese untersuchung doch shcon hatte und gewusst haben muss das es was kostet.... fakt ist ich muss es zahlen

Georg63  07.05.2015, 17:54
@Jill03

Wenn du meinst ..... ich bin Kaufmann und ich bezahle niemanden, dem ich keinen verbindlichen Auftrag gegeben habe - nicht mal ein überzähliges Brötchen beim Bäcker.

Das Labor kann behaupten was es will oder hat es einen VON DIR unterschriebenen Auftrag? Vermutlich wurde es vom Arzt beauftragt - der ist also deren Ansprechpartner wenn die Kasse nicht zahlt.

Der Arzt könnte das dann an dich weiterberechnen, wenn du ihn beauftragt hast .... wenn ....

das ich diese untersuchung doch shcon hatte und gewusst haben muss das es was kostet.

Wenn diese Untersuchung in bestimmten Fällen auch von der Kasse bezahlt wird, ist diese Aussage gegenstandslos.

Wenn Du eine Untersuchung hast machen lassen, wirst Du sie auch bezahlen müssen.

Wenn Deine Ärztin sich jetzt weigert, Zusatzuntersuchungen, die kostenpflichtig sind, vorzunehmen, ist sie zweifelsohne im Recht damit.

Jill03 
Beitragsersteller
 06.05.2015, 17:09

ja wie gesgat sie liegt ja beim schuldnerberater, entweder kommts zum vergleich oder insolvenz,daher...   und sie sagt sie kann KEINERLEI untersuchungen ans labor shcicken, damit meint sie auch die die mich nichts kosten sondern meine krankenversicherung....

turalo  06.05.2015, 17:14
@Jill03

Sie kann Dich sogar als Patientin abweisen.

Jill03 
Beitragsersteller
 06.05.2015, 17:15
@turalo

ja aber weshalb? sie bekommt doch ihr geld und ich bin ja nich erst seit gestern da....is doch kein grund so unfreundlich zu sein, grade wenn man nackt vor ihr liegt

sneferu  06.05.2015, 17:51
@Jill03

Eine nicht beglichene Arztrechnung kann als Verlust des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient betrachtet werden. In diesem Fall ist der Arzt berechtigt, eine weitere Behandlung abzulehnen. Ausgenommen sind akute Notfälle, die bei einer Behandlungsverweigerung unter den Straftatbestand gemäß §323 c (Unterlassene Hilfeleistung) fallen.

Jill03 
Beitragsersteller
 06.05.2015, 23:42
@sneferu

falsch verstanden, wie ich oben grade schrieb: ich habe die schulden nicht bei ihr sondern dem labor,das ihr nur mitteilte das sie von mir keine weiteren sachen bearbeiten wenn was zugeschickt werden sollte. sie selbst hat es nicht gezahlt oder so....

und ausserdem für nötige untersuchungen die ins labor müssen zahlt ja die krankenkasse

Levvy  07.05.2015, 00:51
@Jill03

Wenn deine Ärztin vom Labor schon gesagt bekommen hat, dass deine Sachen nicht bearbeitet werden ist es doch klar, dass sie es nicht ans Labor schicken kann. Wäre doch auch sinnfrei, wenn sie es machen würde und es dann eh nicht bearbeitet wird.

turalo  07.05.2015, 07:40
@Levvy

Der Vertragspartner des Labors ist der Arzt. Der Arzt bekommt die Anmahnung für nicht beglichene Rechnungen. Daraufhin hat er das Recht, einen Patienten abzulehnen.

Georg63  07.05.2015, 09:16
@turalo

Der Arzt soll erstmal seine Hausaufgaben machen.

Jill03 
Beitragsersteller
 07.05.2015, 18:06
@Levvy

na ich brauchte ja jetzt nichts weiter aber WENN und die bearbeiten ja sachen die die kasse übernimmt nur sie sagt sie kann NICHTS mehr hinschicken....

Jill03 
Beitragsersteller
 07.05.2015, 18:07
@turalo

hie rgehts ja jetzt nicht um ablehnung mir gegenüber des arztes ...

und nein SIE bekam keine mahnung oder rechnung, ICH! sie bekam nur den hinweis das ich ne rechnung nicht beglich und das labor keine kostenpflichtigen ssachen von mir mehr untersucht usw