Fragen zum Tippgeber Vertrag
Hallo ich habe eine Frage zu einem Tippgeber Vertrag Ich habe letztes Jahr einen Bausparvertrag abgeschlossen und gleichzeitig riet uns unsere Versicherungsmaklerin dazu einen Tippgeber Vertrag mit abzuschließen. So heute habe ich eine Abrechnung zu diesem Tippgeber Vertrag bekommen. Darauf ist ein Guthaben von weit über 600€. Was ist jetzt mit diesem Geld? Kann ich damit walten wie ich will oder nicht?
2 Antworten
Mit einem Tippgebervertrag wird vereinbart, dass es eine Provision für "Empfehlungsadressen" gibt und eine Versicherungsvermittlung NICHT erfolgt. Das Guthaben steht einem sofort zu.
Was dort gelaufen ist, ist eigentlich illiegal. Die Maklerin hätte gar keine Provisionsabsprache mit dem Bausparkunden treffen dürfen. Ob du dieses Geld tatsächlich ausgezahlt bekämst, wage ich zu bezweifeln. Außerdem ist es doch dein eigenes Geld, da du diese Abschlussgebühr ja erst einmal selbst einzahlen musst, um die Provision verdient zu haben.
Was sollte an einem Tippgebervertrag illegal sein? Es handelt sich hierbei, um eine Vereinbarung zwischen Berater und einer weiteren Person. Diese weitere Person bekommt eine Provision sofern ein "Tipp" am Ende zu Geschäft kommt. Wie das genau aussieht ist in einem solchen Vertrag geregelt.
Ich vermute jedoch das es hierbei eine Provisionsbeteiligung am eigenen Vertrag ist. Viele Menschen insbesondere Vermittler denken, dass dies ein Verstoss gegen das UWG (Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb ist). Das ist früher auch definitiv so gewesen.
Nach meinem Kenntnisstand ist dies jedoch schon seit Jahren nicht mehr so. Ich lasse mich da aber gerne eines besseren belehren.
Gruß Volker