BHW Bausparvertrag wo kann ich mich beschweren?
Ich habe bei der Bhw einen Bausparvertrag Dispo maXX abgeschlossen und jetzt sind 7Jahre vorbei und ich wollte ausgezahlt werden.Das Problem es fehlen über 1200,-Euro. Die Bhw meinte ich hätte jedes Jahr beim Finanzamt einen Antrag stellen müßen auf Arbeitgebersparzulage,aber das hat mir in den 7Jahren niemand gesagt und auch nicht bei Vertragsabschluß.Somit gingen mir jetzt schonmal 400,-Euro verloren.Kann ich das irgendwie einklagen weil mir das niemand gesagt hat?Das das doch jeder weiß brauch mir keiner schreiben,denn nicht jeder kennt sich damit aus. Dann hat der Vermittler am Anfang eine Abschlußgebühr abgezogen von 130,-oder 150,-Euro.O.k.das hat er zwar auch nicht gesagt,aber ich konnte es jetzt im Vertrag hinten lesen und sag mir in Ordnung soll er haben,aber was dann die größte Frechheit überhaupt ist,er und eine andere Bearbeiterin die dann nach ca.4Jahren für mich zuständig war haben sich fast alle 2Jahre ohne mein Wissen jeweils nochmal eine Abschlußgebühr abgezogen somit ist die Höhe der Abschlußgebühren auf 480,-Euro gestiegen.Das ist doch nicht zulässig,oder?Die Antwort darauf war das die Bhw Unterkonten angelegt hat und deshalb die Gebühren angefallen sind.Ich ´habe das aber nie beantragt und man hat mich darüber nie informiert. Was kann ich jetzt tun?Den Rest der noch zu den 1200,-Euro fehlen kann mir niemand sagen wo der geblieben ist. Würde mich über ernstgemeinte Antworten freuen.
6 Antworten
Hallo,
zunächst möchte ich dir einmal sagen, dass Bausparverträge die größte Abzocke sind wo es nur gibt. Sie machen nur wirklich Sinn, wenn du bauen willst und ein Eigenheim planst. Zum sparen bringen Sie nichts außer Verluste in Form der Gebühren. Ohne den Vertragsinhalt genau zu kennen, kann man leider hier keine genaue Auskunft geben, in wie weit es in Ordnung ging, dass Unterkonten angelegt werden. Jedoch sieht man das doch in der Regel, wenn auf einmal mehrere Unterkonten angelegt und Geld abgezogen wird über die Jahre. Daher bekommst du ja immer einen Kontoauszug zugesendet. Wenn du hiergegen nicht widersprichst kann man nichts mehr daran ändern. Hier gilt in der Regel eine Frist von 6 Wochen.
Alternativ kannst du dich über das Verhalten beschweren an den
Verband der Privaten Bausparkassen e.V.
Kundenbeschwerdestelle
Postfach 30 30 79
10730 Berlin
richten. Dort musst du alle notwendigen Unterlagen mit einem Sachverhalt der Beschwerde senden.
Hoffe ich konnte dir helfen
Juragirl1986
Habe mich beschwert bei der Bhw selbst und bei der Kundenbeschwerdestelle,kam bis jetzt aber leider noch nichts an.Werd jetzt Wochenende nochmal einen Brief schreiben. Vielen Dank für die Adresse und die Antwort.
zunächst möchte ich dir einmal sagen, dass Bausparverträge die größte Abzocke sind wo es nur gibt. Sie machen nur wirklich Sinn, wenn du bauen willst und ein Eigenheim planst. Zum sparen bringen Sie nichts außer Verluste in Form der Gebühren.
Diese Aussage ist nicht korrekt !
Selbst zum Bauen macht es nicht immer Sinn.
Zum Sparen muss man die richtige Gesellschaft und den richtigen Tarif kennen und kann damit auch heute 4 % Guthabenzins erhalten und hat somit mehr als jedes Tagegeld oder sonstige komolizierte Lockangebote.
Die Bildung von Unterkonten wurde vermutlich durch die Besuche der anderen Vertreter ausgelöst und auch unterschrieben, somit leider aussichtslos etwas zurück zu erhalten.
Du hättest Dich selbst um die Arbeitgebersparzulage kümmern müssen!
In aller Regel werden die Anträge zwar von den Bausparkassen verschickt und sie kümmern sich auch darum, aber wenn Du es nicht machst, dann ist das Deine Schuld! Die Fristen sind abgelaufen. Da kannst Du nichts mehr nachträglich beantragen. Das Geld ist weg!
Die Abschlussgebühr wird Dir immer gleich vom eingezahlten Beitrag abgeschlossen. Es spielt dabei keine Rolle bei welcher Bausparkasse Du bist. Lediglich die Höhe dieser Provision ist von Bausparkasse zu Bausparkasse unterschiedlich. Es wird Dir nie ein Vertreter sagen, dass diese Provision von Dir zu zahlen ist. Du wirst das immer erst im Gleingedruckten lesen. Aber gerade das Kleingedruckte zählt!
Du solltest in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BHW nachlesen, ob die zweijährige Abschlussgebühr dort enthalten ist. Wenn da nichts darüber steht, dann hast Du Chancen, einen Teil erstattet zu bekommen. Die Abschlussgebühr wird sonst erst am Ende des Bausparvertrages fällig. Einmal zahlen musst Du sie mindestens.
Wenn Du das Ganze juristisch überprüfen lassen willst, dann gehe zu einer Verbraucherberatungsstelle. Sie gibt es in den meisten grösseren Städten. Da wird sich dann ein Experte die Abrechnung der BHW ansehen und Dir Auskunft erteilen, ohne dass Du viel dafür zahlen musst.
"Die Bhw meinte ich hätte jedes Jahr beim Finanzamt einen Antrag stellen müßen auf Arbeitgebersparzulage".... und dafür hast du auch jedes Jahr extra ein Papier von der Bausparkasse bekommen, mit dem du das hättest machen können.... das kannst du ihnen also nicht vorwerfen.
Diese 2. Abschlußgebühr ist aber nicht in Ordnung, dein Vertrag lief doch schon - und Unterkonten sind auch nicht dein Problem. Beschwere dich als erstes bei der Beusparkasse selbst und wenn das nicht hilft, dann an den Ombudsmann: http://www.bausparkassen.de/index.php?id=79&L=0
Ich habe ein Extrapapier bekommen aber da steht nur was von Wohnungsbauprämie drauf und nicht das ich was beim Finanzamt abgeben bzw.einreichen muß.Und dieses Papier hab ich jedesmal an die Bhw zurückgeschickt ausgefüllt.
Immer VORHER Verträge lesen, wenn du was unterschreibst, Unwissenheit schützt dich nicht. Der fehlende Kapitalfreistellungsauftrag kann nicht nachträglich umgewandelt werden.
Hi, also das mit der Arbeitnehmersparzulage hättest du wissen müssen. Normal wird dir jedes jahr ein Kontoauszug zugesandt, wo ein Antrag auf Wohnungsbauprämie und eine Bescheinigung über Vermögenswirksame Leistungen dabei ist und alles ausführlich erläutert ist. Ist insoweit nicht dramatisch, weil du das, wenn du Steuererklärungen abgegeben hast, noch nachreichen kannst, dann wird der ESt-Bescheid geändert. Hast du noch keine abgegeben, kannst du das noch tun und die Bescheinigung mit beilegen. Wegem dem Rest kann ich dir leider auch nicht helfen. Viel Glück noch.