BHW Bausparvertrag wo kann ich mich beschweren?

6 Antworten

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Hallo,

zunächst möchte ich dir einmal sagen, dass Bausparverträge die größte Abzocke sind wo es nur gibt. Sie machen nur wirklich Sinn, wenn du bauen willst und ein Eigenheim planst. Zum sparen bringen Sie nichts außer Verluste in Form der Gebühren. Ohne den Vertragsinhalt genau zu kennen, kann man leider hier keine genaue Auskunft geben, in wie weit es in Ordnung ging, dass Unterkonten angelegt werden. Jedoch sieht man das doch in der Regel, wenn auf einmal mehrere Unterkonten angelegt und Geld abgezogen wird über die Jahre. Daher bekommst du ja immer einen Kontoauszug zugesendet. Wenn du hiergegen nicht widersprichst kann man nichts mehr daran ändern. Hier gilt in der Regel eine Frist von 6 Wochen.

Alternativ kannst du dich über das Verhalten beschweren an den

Verband der Privaten Bausparkassen e.V.

Kundenbeschwerdestelle

Postfach 30 30 79

10730 Berlin

richten. Dort musst du alle notwendigen Unterlagen mit einem Sachverhalt der Beschwerde senden.

Hoffe ich konnte dir helfen

Juragirl1986

hollyberlin 
Beitragsersteller
 12.05.2012, 17:06

Habe mich beschwert bei der Bhw selbst und bei der Kundenbeschwerdestelle,kam bis jetzt aber leider noch nichts an.Werd jetzt Wochenende nochmal einen Brief schreiben. Vielen Dank für die Adresse und die Antwort.

SgtMiller  29.04.2012, 10:38

zunächst möchte ich dir einmal sagen, dass Bausparverträge die größte Abzocke sind wo es nur gibt. Sie machen nur wirklich Sinn, wenn du bauen willst und ein Eigenheim planst. Zum sparen bringen Sie nichts außer Verluste in Form der Gebühren.

Diese Aussage ist nicht korrekt !

Selbst zum Bauen macht es nicht immer Sinn.

Zum Sparen muss man die richtige Gesellschaft und den richtigen Tarif kennen und kann damit auch heute 4 % Guthabenzins erhalten und hat somit mehr als jedes Tagegeld oder sonstige komolizierte Lockangebote.

Die Bildung von Unterkonten wurde vermutlich durch die Besuche der anderen Vertreter ausgelöst und auch unterschrieben, somit leider aussichtslos etwas zurück zu erhalten.

Du hättest Dich selbst um die Arbeitgebersparzulage kümmern müssen!

In aller Regel werden die Anträge zwar von den Bausparkassen verschickt und sie kümmern sich auch darum, aber wenn Du es nicht machst, dann ist das Deine Schuld! Die Fristen sind abgelaufen. Da kannst Du nichts mehr nachträglich beantragen. Das Geld ist weg!

Die Abschlussgebühr wird Dir immer gleich vom eingezahlten Beitrag abgeschlossen. Es spielt dabei keine Rolle bei welcher Bausparkasse Du bist. Lediglich die Höhe dieser Provision ist von Bausparkasse zu Bausparkasse unterschiedlich. Es wird Dir nie ein Vertreter sagen, dass diese Provision von Dir zu zahlen ist. Du wirst das immer erst im Gleingedruckten lesen. Aber gerade das Kleingedruckte zählt!

Du solltest in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BHW nachlesen, ob die zweijährige Abschlussgebühr dort enthalten ist. Wenn da nichts darüber steht, dann hast Du Chancen, einen Teil erstattet zu bekommen. Die Abschlussgebühr wird sonst erst am Ende des Bausparvertrages fällig. Einmal zahlen musst Du sie mindestens.

Wenn Du das Ganze juristisch überprüfen lassen willst, dann gehe zu einer Verbraucherberatungsstelle. Sie gibt es in den meisten grösseren Städten. Da wird sich dann ein Experte die Abrechnung der BHW ansehen und Dir Auskunft erteilen, ohne dass Du viel dafür zahlen musst.

"Die Bhw meinte ich hätte jedes Jahr beim Finanzamt einen Antrag stellen müßen auf Arbeitgebersparzulage".... und dafür hast du auch jedes Jahr extra ein Papier von der Bausparkasse bekommen, mit dem du das hättest machen können.... das kannst du ihnen also nicht vorwerfen.

Diese 2. Abschlußgebühr ist aber nicht in Ordnung, dein Vertrag lief doch schon - und Unterkonten sind auch nicht dein Problem. Beschwere dich als erstes bei der Beusparkasse selbst und wenn das nicht hilft, dann an den Ombudsmann: http://www.bausparkassen.de/index.php?id=79&L=0

hollyberlin 
Beitragsersteller
 12.05.2012, 17:05

Ich habe ein Extrapapier bekommen aber da steht nur was von Wohnungsbauprämie drauf und nicht das ich was beim Finanzamt abgeben bzw.einreichen muß.Und dieses Papier hab ich jedesmal an die Bhw zurückgeschickt ausgefüllt.

Immer VORHER Verträge lesen, wenn du was unterschreibst, Unwissenheit schützt dich nicht. Der fehlende Kapitalfreistellungsauftrag kann nicht nachträglich umgewandelt werden.

Hi, also das mit der Arbeitnehmersparzulage hättest du wissen müssen. Normal wird dir jedes jahr ein Kontoauszug zugesandt, wo ein Antrag auf Wohnungsbauprämie und eine Bescheinigung über Vermögenswirksame Leistungen dabei ist und alles ausführlich erläutert ist. Ist insoweit nicht dramatisch, weil du das, wenn du Steuererklärungen abgegeben hast, noch nachreichen kannst, dann wird der ESt-Bescheid geändert. Hast du noch keine abgegeben, kannst du das noch tun und die Bescheinigung mit beilegen. Wegem dem Rest kann ich dir leider auch nicht helfen. Viel Glück noch.