Fragen im Personalbogen

6 Antworten

1 und 2 braucht Dein AG. Bei 3 Anzahl der Kinder angeben.Wird bei der Entgeltberechnung gebraucht. Der Rest von 3 geht Deinen AG nichts an. 4-8 braucht niemand beantworten.Bei 9 kannst Du Angehörige angeben, falls welche im Unternehmen arbeiten, musst Du aber auch nicht. Schulabschluss, Sprachkenntnisse, Ausbildung sind in Ordnung. Bei den AG würde ich nur den letzten angeben, der hat ja auch Dein Zeugnis (hoffentlich) ausgestellt. Sollte der AG davor Dir auch ein positives Zeugnis ausgestellt haben, kannst Du das ja auch angeben.

Hinweise zur Zulässigkeit von Fragen im Personalbogen findest Du im Betriebsverfassungsgesetz § 94, im BGB § 123 und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Wir haben bei uns im Betrieb z.B. die Frage nach Schwerbehinderung als unzulässig bemängelt. Der Personalbogen wurde dann so abgeändert dass bei dieser Frage ganz fett "Freiwillige Angabe" steht. Seither haben viele Bewerber diese Frage ohne negative Konsequenzen nicht beantwortet.

verreisterNutzer  09.07.2012, 23:19

Ja, man kann sozusagen "verdeckt" schwerbehindert sein - und dann bei Bedarf den Ausweis zücken...! :-))))

Man verliert dadurch allerdings seinen Zusatzurlaub. Hinsichtlich einer Kündigung ist es ohne Auswirkung - dagegen schützt er sowieso nicht !!!!!!!!!!!

Du könntest nur Name und Adresse eintragen, das macht Dich dann aber verdächtig, weil man annimmt, dass Du etwas verschweigst.

Wann mußt Du den Bogen abgeben? Du könntest erst das Praktikum beginnen und dann den Bogen einfach vergessen. Wenn man nachfragt, überlege Dir schonmal eine gute Antwort.

Ich persönlich würde die Fragen3 - 9 nicht beantworten, weil sie einmal nichts persönliches sind, die nur meine Person betreffen un es zur Privatsphäre gehört., Eine Verpflichtung zur Beantwortung Unfallgeschädigt und erwerbsgeschädigt, gar nicht bestehet, lediglich zur Schwerbehinderung würde ich antworten, wahrheitsgemäß, wenn ich mehr Urlaub bekomme, unwahr wenn es kein Urlaub gibt.

Mit dem Wehrdienst ist das eine ganz schwierige Sache, persönlich bin ich ja Kriegsdienstverweigerer und habe niemals einen Zivildienst abgeleistet, deshalb hab ich keine passen Antwort darauf. Eine Gesinnungsüberprüfung oder Gewissenüberprüfung möchte ich mir nicht nochmal antun.

Bist Du eigentlich verpflichtet den Grundwehrdienst abzuleisten? Falls nicht, dann mußt Du auch nichts antworten.

user2492  09.07.2012, 17:34

Seit dem 1. März 2011 wurden Wehrpflichtige nicht mehr gegen ihren Willen zum Dienst verpflichtet. Am 15. Dezember 2010 wurde durch das Bundeskabinett eine Aussetzung der Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 beschlossen.

Wozu dann die Frage zum Wehrdienst?

Ja, das können sie fragen. Religion, Schwangerschaft, Gewerkschaft etc. dürfen sie nicht fragen, aber das was sie fragen ist arbeitsrelevant.

  • Die besuchten Schulen kannst du doch angeben, oder hast du ein Schulzeugnis von dir gefällscht bei der Bewerbung?

  • Angehörige im Unternehmen ist oft Positiv und würde dich bevorzugen (leider)

  • Die Wehrdienstfrage ist ja inzwischen überflüssig, war aber wichtig fürs Unternehmen um zu wissen, ob du nochmal weg musst..

  • ob eine Behinderung vorliegt müssen sie für deinen Einsatz und die Berufsgenossenschaft wissen, außerdem brauchen sie ja einen gewissen Prozentsatz Behinderte Mitarbeiter

3-5 finde ich interessant, hat aber wohl in Bezug auf die GrrenCard eher damit zu tun, das sie oft auch Mitarbeiter aus dem Ausland haben.

Du willst deinen Wohnsitz nicht angeben oder deinen Familienstand oder die besuchten Schulen?

Entschuldige mal, aber sowas interessiert einen Arbeitgeber nun mal schon und das auch zu Recht! Das sind absolut zulässige Fragen, die du alle beantworten solltest.

JPFriese 
Beitragsersteller
 09.07.2012, 14:43

Geht es meinen Arbeitgeber was an, wann meine Mutter Geburstag hat? Oder ob ich einen eigenen Haushalt führe? oder ob ich Schulden haben? Oder die Adresse meiner Kinder?

verreisterNutzer  09.07.2012, 23:12
@JPFriese

Bei den Geburtsdaten der Angehörigen hast Du Recht - aber zumindest einen (!) Angehörigen mit Name, gültiger Adresse und Telefonnummer solltest Du nennen - hast Du schon mal an einen schweren Arbeitsunfall gedacht? Es sei denn Du hast keine Angehörigen...

Im Übrigen hat der potentielle Arbeitgeber nicht nach Deinen Schulden gefragt, sondern nach vorliegenden Pfändungen und Abtretungen, die er -sofern eine Vergütung gezahlt wird- bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung berücksichtigen müsste!

Das was dich nicht betrifft einfach einen Schrägstrich ,alles andere ist eigentlich ok.