Sonnenbank beschädigt, wer haftet?
Moin hab da mal ne Frage die mir selbst meine eigene Haftpflichtversicherung nicht beantworten kann, also ich war letzten auffer sonnenbank im rötlichen solarium, beim verlassen der sonnenbank ist die acrylglasscheibe gerissen, nun will der Betreiber mir das anhaften, ist das rechtens?ich bin ja eig der Meinung das er dafür sorge zu tragen hat das seine sonnenbänke im guten zustand sind und sowas nicht passieren kann...ansich könnte ich ihn doch auf Schmerzensgeld verklagen, oder Seh ich das falsch?!:)
9 Antworten
er ist verantwortlich das seine geräte in ordnung sind. und das war das gerät anscheinend nicht. also darf er auch die kosten tragen.
wenn du dich dabei verletzt hast darf er diese kosten auch übernehmen
Hallo,
in einem solchen Fall haftet man dann, wenn man schuldhaft - d.h. fahrlässig oder vorsätzlich - einen Schaden verursacht hat.
Der Nachweis für dieses schuldhafte Verhalten liegt beim Geschädigten. Im konkreten Fall muss also der Sonnenbankbetreiber Dir nachweisen, dass Du etwas falsch gemacht und damit die Scheibe beschädigt hast.
Nun ist das Feine an Haftpflichtversicherungen, dass sie nicht nur berechtigte Ansprüche regulieren, sondern auch unberechtigte Ansprüche abwehren. Das bedeutet, dass die Haftpflichtversicherung - der man den Schaden korrekt und vollständig melden sollte - die Haftungsfrage prüft und den Anspruch des Betreibers abwehrt - zur Not sogar vor Gericht.
Das Einzige, was mich stutzen lässt, ist, dass man Dir diese Frage bei der Versicherung nicht beantworten konnte, handelt es sich doch eigentlich um das 1 x 1 der Haftpflichtversicherung...
Dennoch somit der Tipp: Schaden melden und die Versicherung den Anspruch abwehren lassen.
Viele Grüße
Loroth
(P.S.: Man muss noch festhalten, dass es auf der anderen Seite keinen Anlass für ein Schmerzensgeld zu geben scheint. Jedenfalls gibt es dafür in der Schilderung keinen Hinweis...)
Hallo!
ansich könnte ich ihn doch auf Schmerzensgeld verklagen, oder Seh ich das falsch
Wenn die Sonnenbank nicht in ordnungsgemäßem Zustand war so kannst Du das tatsächlich - wenn Du Dich verletzt hast.
nun will der Betreiber mir das anhaften, ist das rechtens
Natürlich nicht. Nur wenn man Dir eine mutwillige Zerstörung nachweisen kann
Ich nehme an der Betreiber versucht es einfach.
Ich wünsche Dir ein gutes und schönes Rest - Wochenende.
Haften tut der Verursacher. Hast du die Acrylglasscheibe gewollt oder ungewollt kaputt gemacht? Ich glaube mal eher nicht.
Da wird der Betreiber auf seinen Forderungen sitzen bleiben. Das Ärgerliche ist nur, dass du dir ggf. einen Anwalt nehmen musst, um seine Forderungen abzuwehren. Das kostet Zeit und Nerven.
Ganz normal aufgestanden und sonst halt ordnungsgemäß benutzt, der Betreiber blockt auch jede Kontaktaufnahme meiner Seite ab
Wieso ist die Wand wenn geriossen? Also hast Du nen Köpper drauf gemacht?
Wenn man was ordnungsgemäss nutzt und es geht dann kaputt, dann ist man dafür nicht haftbar.
Anders eben,w enn Du z.B. wie ein Irrer draufhauen würdest oder so.