frage zum paketzustellen?

4 Antworten

Ja.

Es müssen alle drei Ordnungsgemäss Beschriftet sein,  Hausklingel, Briefkasten und Wohnungstürklingel. Am Briefkasten möglichst mit Vor und Nachnamen. 

Bei Sendungen ohne Unterschrift, die in den Briefkasten passen , interessiert den Zusteller erstmal die Klingel nicht. Wenn er dann den passenden Briefkasten nicht findet geht die Sendung Postwendend zurück. 

Bei Grösseren Sendungen kann er zwar klingeln, wenn dann aber keiner da ist und der Briefkasten nicht beschriftet ist, kann er natürlich auch keine Abholbescheinigung hinterlassen, also geht auch diese Sendung zurück.

Ich bin auch schon oft genug durchs Haus geirrt, denn obwohl der Empfänger auf Klingeln geöffnet hat, hatte er seine Wohnungstür nicht beschriftet und war nicht aufzufinden- auch hier wird dann versucht zu benachrichtigen- aber ohne Namen ab Briefkasten- Fail.

aktuell steht dort jetzt bei nächster schritt "
Die weitere Behandlung der Sendung wird geprüft" angerufen hab ich schon bei dhl und namensschild ist dran.

Mach schnellstens ein Namensschild an den Briefkasten, dann kann nichts

mehr schiefgehen. Ohne Namensschild kannst du dann ja auch keine

Post (Briefe)bekommen, oder wie läuft das bei euch ab ???

Icemanx 
Beitragsersteller
 30.03.2017, 18:11

hallo hab ich schon längst gemacht eben bin ja net blöd es ging nur um die zustellung normal klingelt der postbote aber scheind wahrscheinlich ein neuer zu sein. ob das paket zurück geht keine ahnung dhl hab ich angerufen vielleicht stellt er/sie es morgen nochmal zu. es war ein altersichtsprüfung paket mit zeug für e zigarette. lg

berlina76  30.03.2017, 18:06

Das sind diese nicht gemeldeten Mitbewohner, wo der Vermieter nicht mitbekommen darf, das da jemand mit drin wohnt. Also steht nur der Name des Hauptmieters überall dran und die Briefe sind Adressiert mit c/o-wohnhaft bei...

Pech nur, wenn der Absender das "wohnhaft bei" vergessen hat und nur an den Namen des Empfängers adressiert, der ja nicht dran steht. In dem Fall gehen die Briefe nämlich auch zurück, selbst wenn der Zusteller weis, das der bei xy wohnt. Er darf den Brief nicht zustellen. Verdachtszustellungen sind verboten.

Darf er nicht, machen aber einige. Ist schwer nachzuweisen. Das sind dann die faulen Nüsse.

Biberchen  30.03.2017, 17:41

meiner klingelt sogar zwei Mal wenn ich nicht gleich an der Türe bin!