Darf der Postbote mein Paket einfach ins Treppenhaus legen?
Hallo,
Ich war ziemlich erschrocken, als ich letztens auf mein Paket gewartet habe und kurz vor die Tür musste und mein Paket einfach unten im Eingang auf den Briefkästen lag! Es war natürlich viel zu groß für den Briefkasten aber darf der das?! Ich hatte die Klingel an, und Tür vom Zimmer auf, kann ihn also gar nicht überhört haben.
Was passiert, wenn das Paket dann verschwindet? Dann sitze ich doch auf den Kosten. Erwarte heute wieder ein Paket, kann doch nicht sein, das ich jetzt jede Stunde gucken darf, ob der Idiot das da wieder hingelegt hat.
11 Antworten
Für ein Paket (!) benötigt der Postbote eine Unterschrift, nicht aber für Päckchen, Bücher- sendung, Brief o.ä. Das nur mal grundsätzlich.
Eine Sendung muß der Zusteller hinter die erste verschließbare Tür zustellen. Vor der Tür darf er also nichts ablegen, muß die Sendung also bis hinter die erste verschließbare Tür abliefern.
Absolut richtig! und leider haben die Postboten auch nicht mehr die Zeit ein Päckchen persönlich abzugeben. Hier zwei Minuten dort zwei Minuten sind auch eine Stunde.
Eigentlich darf er das nicht. Aber es kann auch sein, dass er das Paket bei einem Nachbarn abgegeben hat und dieser das dann in den Flur gelegt hat. Das ist mir auch schon oft passiert. Wenn das Paket weg ist, kannst du es bei der Post deklarieren, oder die Lieferfirma muss es deklarieren. Und die Post muss mit einer Unterschrift nachweisen, dass sie es richtig abgegeben hat. Wenn sie es beim Nachbarn abgeben, muss dieser auch unterschreiben.
Wenn es ein Päckchen war dann geht es meines Wissens nach weil da ja keine Unterschrift von Nöten ist. Wir bekommen einmal im Jahr immer ein Wehinachtspräsent von einer Firma und die schicken das auch immer als Päckchen. Das stand auch schon oft einfach vor der Tür. Generell gilt kommt ein Päckchen nicht an haben der Empfänger und der Absender in der Regel pech. Die sind nicht versichert und haben auch keine Sendeverfolgung.
Überprüf einfach anhand der Paketnummer, wer für das Paket unterschrieben hat und es dann vor die Tür gelegt hat. In der Regel will ein Nachbar ja hilfsbereit sein und denkt sich nichts böses dabei. Dann kannst Du die entsprechende Person bitten kurz anzuschellen, bzw. alternativ keine Pakete mehr anzunehmen, so dass Du in Zukunft mit einem Benachrichtigungsschein die Pakete bei der Post selbst abholst, wenn Du nicht anzutreffen bist. Die Paketnummer findest Du auf dem Adressaufkleber und hier ist der Link zur Sendungsverfolgung: http://www.dhl.de/de/express/sendungsverfolgung.html
Sollte keine Paketnummer vorhanden sein handelt es sich tatsächlich um ein Päkchen. Und diese dürfen halt - wie schon mehrfach geschrieben, einfach hinter der ersten verschließbaren Tür deponiert werden, sofern es zu groß für den Postkasten ist.
Nein, darf er nicht! Egal was das Paket beinhaltet, er muss eine Unterschrift von Dir oder eventuell Deinem/r Nachbarn/in haben und das Paket dann abgeben. Wenn er das macht, kannst Du Dich beim Vorstand Deines Postamtes beschweren.
Er darf einen Abholschein in das Postfach legen, aber das Paket im Stiegenhaus ablegen darf er nicht.