Paket unzustellbar,weil angeblich kein Name am Klingelschild?!
Hallo,ich habe über ebay etwas gekauft,der Verkäufer hat das ganze auch verschickt (War ne Jacke,für 1€) meinte aber das Paket sei heute zurückgekommen,mit dem Vermerk,es sei kein Klingelschild mit Namen vorhanden gewesen. Ich habe aber sowohl gestern als auch Samstag ein Paket erhalten und es ist auch an Briefkasten wie Klingel je ein Namensschild vorhanden! Entweder will der Käufer mich veräppeln und ihm ist der 1€ zu wenig Erlös oder der Postbote war einfach zu doof? Wie soll ich nun weiter vorgehen?
9 Antworten
Frag den Verkäufer nach der Sendungsnummer. Die gibts bei DHL und bei Hermes. Mit der Nummer kannst du dann auf der Homepage von DHL bzw. Hermes genau nachsehen, ob die Sendung tatsächlich bei dir unzustellbar war. Es müsste dann auch auf der Homepage festzustellen sein, ob die Sendung wieder an den Verkäufer zurückging. Ist dort alles genau einzusehen inklusive Datum und genauer Uhrzeit.
Frage also am besten den Verkäufer nach der Sendungsnummer. Mal sehen, was er dazu meint.
es ist in jedem Fall eine Lüge des Verkäufers!! Selbst wenn kein Klingelschild vorhanden ist, dann wird das Paket bei der Post gelagert und eine Abholkarte in den Briefkasten geworfen
Erneut zusenden lassen, aber mit einem seriösen Versender. Ob dich der Verkäufer linken wollte, kannst du ganz einfach feststellen, da Pakete mittels einer Nummer nachforschbar sind. Einfach den Verkäufer um diese Nummer bitten und recherchieren, welchen Weg das Paket genommen hat. Außerdem kannst du dann die Kosten, die der Paketdienst eingenommen hat, zurückfordern, wenn du den nachweis erbringst, das ein Namensschild an der Tür oder dem Kasten dran war.
Frag mal den Postboten, ob er sich daran erinnern kann. Ansonsten soll er mal ein Digitalfoto davon machen und es dir schicken.
Typischer ebay-Kindergarten.
Fordere den Verkäufer freundlich auf, dir ein Foto des Vermerks zu schicken. Oder den Vermerk selbst. Und kündige ihm an, selbstverständlich das zweite Mal Portokosten nach Erhalt der Sendungsdaten (für die 2. Sendung) zu überweisen, da ja der Fehler bei der ersten Zustellung bei dir lag.
Sollte er nicht oder negativ reagieren, setze ihm eine Frist zur Lieferung der Ware. Nach Verstreichen dieser Frist beantragst du beim Amtsgericht einen Mahnbescheid. Reagiert er auf diesen auch nicht, kannst du die Ware per Gerichtsvollzieher eintreiben lassen.
Für die Kosten trittst du natürlich in Vorlage.
Nachtrag:
Die 2. Sendung soll natürlich als versichertes Paket erfolgen. Da ist die Ware erstens versichert, und zweitens kann man die Sendung verfolgen.