Elternbriefe an einen Volljährigen?
Moinsen liebe Leute.
Ich bin 18 Jahre alt besuche die 10. Klasse einer Realschule in Nordrhein-Westfalen. Ich würde gerne wissen, ob es mir erlaubt ist, informierende Elternbriefe (im Bezug auf Ausflüge/Exkursionen) selbst zu unterschreiben. Ich stehe nicht im Konflikt mit meinen Eltern oder Lehrern, und mir ist bewusst, dass der Brief bloß zur Kenntnisnahme dient. Ich bin lediglich neugierig, wie unsere Gesetzeslage aussieht, da ich zwar viele ähnliche Fragen, aber keine 100% passenden Antworten entdecken konnte.
Ich freue mich schon auf eure Antworten!
Gruß
B.
8 Antworten
Ich habe bei einem Aufnahmeantrag einer BBS gesehen, das dort die Unterschrift der Eltern bis zum 21. Lebensjahr gefordert wurde.
Hallo.
Diese Mitteilungen gehen üblicherweise , wenn noch zu Hause wohnst zur reinen Kenntnisnahme an die Eltern.
Du kannst diese Unterscheiben aber nicht als Eltern sondern selbstständig als Volljähriger.
Mit Gruß
Bley 1914
Wenn der Brief an deine Eltern grerichtet ist, dürftest du ihn Rechtlich gesehen nicht mal ohne deren zustImmung Öffnen. Wenn du ihn mit ihrer Zustimmung Öffnest und sie dir sagen das du ihn in ihrem Namen unterschreiben darfst (sollte speziel ihre Unterschrift verlangt werden), sollte das vermerkt sein. Z.b. mit, im Auftrag
(i.A. "Eigene Unterschrift")
Aso, ja dann ... Sollte deine Zustimmung natürlich langen!
Das dachte ich mir. Danke sehr!
Klar darfst du das. Vielmehr ist es deinen Lehrern sogar untersagt ohne deine Einwilligung ihnen nähere Informationen speziell zu dir zu nennen. (Da hält sich aber nunmal keiner dran)
Danke dir.
Mit der Volljährigkeit geht der "Elternbrief" mit dem reinen Informationsgehalt an dich. Du kannst und solltest mit deinen Eltern zwar darüber reden, aber unterschreiben kannst du das genauso, wie eine Abwesenheitsbegründung, selbst.
Es ist ja kein amtlicher Brief. Es ist lediglich ein Din A5 Zettel, auf dem oben betitelt ist "Elternbrief".