Sorgerecht bei Eltern aus verschieden Ländern?
Wie verhält es sich beim Sorgerecht, wenn die Eltern aus verschiedenen Ländern stammen ?
Derzeit sind, wir, beide Eltern in Deutschland lebend. Die Kindesmutter stammt jedoch aus Weißrussland und ich als Kindesvater aus Deutschland.
Familienstand ist verheiratet. Die Ehe ist jedoch gefährdet, wacklig.
Das Kind 1,5 Jahre hat die deutsche Staatsbürgerschaft, ebenfalls die Weißrussische.
Es ist durchaus möglich, das die Kindesmutter zurück nach Belarus geht.
Wie stellt sich es mit dem Aufenthalt der kleinen Tochter dar, wenn es zum Bruch kommt ?
3 Antworten
Ihr habt das gemeinsame Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht.
D.h. ihr entscheidet gemeinsam. Wenn das nicht möglich ist, entscheidet der Richter.
Ich weiß allerdings nicht, wie es ist, wenn sie nach Belarus mit Kind verschwindet.
Keine Ahnung, was das dortige Recht bringt und die Vereinbarungen mit Belarus sind.
Dass musst Du, wenn Du Dich trennen willst.
kommt es zur trennung, habt ihr als eltern das gemeinsame sorgerecht und alleinige abr. gibt es nach der trennung über den aufenthalt des kindes keinen gemeinsamen konsens, wird es eventuell ein richter entscheiden müssen, bei welchem elternteil das kind zukünftig lebt.
auch wenn die km kein sorgerecht hätte, würde nichts sie daran hindern ihr kind mit in die heimat zu nehmen und dies ließe sich für sie sie auch gerichtlich durchsetzen, wenn sie urlaub dort machen möchte. ob sie dann wiederkommt steht auf einem anderen blatt. aber sorgerecht bindet das kind nicht an ein land, wenn der andere elternteil planen sollte es ins ausland zu schaffen.
Hallo Rombinius,
beide Elternteile haben das gemeinsame Sorgerecht. Dieses bleibt auch nach Trennung und Scheidung bestehen. Das Sorgerecht beinhaltet auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die Mutter kann das Kind nicht einfach mit nach Russland nehmen. Sie würde damit dein Aufenthaltsbestimmungsrecht und damit auch dein Sorgerecht verletzen. Auf die Staatsbürgerschaft kommt es nicht an.
Sollte sie das Kind ohne deine Zustimmung mitnehmen, wäre dies eine strafbare Handlung. Um dem entgegenzuwirken, gibt es eine Reihe von präventiven Möglichkeiten. Hilfe finden Eltern beim Internationalen Sozialdienst und der Bundesregierung. Das „Haager Übereinkommen“ bietet den dafür passenden Rechtsschutz. Auch Weißrussland ist seit 1992 Vertragsstaat des Haager Übereinkommens.
Näheres zum Aufenthaltsrecht liest du gerne hier:
https://www.scheidung.de/aufenthaltsbestimmungsrecht.html
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Ich weiß es auch nicht, vielleicht sollte ich einen Anwalt konsultieren mit Ausrichtung Familienrecht.