Frage zu Kindergeld wegen Gewerbe?
Hallo, ich bin 21 und in Ausbildung und bekomme daher noch kindergeld.. Jetzt die frage. Ich möchte ein Onlibe Shop erstellen und eine kleingewerbe anmelden .. Bekomm ich dann noch kindergeld?
4 Antworten
Sollten volljährige Kinder bereits über eine Ausbildung bzw. ein
absgeschlossenes Studium verfügen und auf einen weiteren
Ausbildungsplatz warten, sich in einer weiteren Ausbildung oder der
Übergangszeit zwischen zwei Ausbildung befinden, erhalten Kindergeld
nur, wenn die Erwerbstätigkeit, der sie nachgehen, unschädlich ist.
Unschädlich für den Kindergeldanspruch volljähriger Kinder ist die
Erwerbstätigkeit dann, wenn:
es sich um Einkommen aus einem Ausbildungsverhältnis handelt (Ausbildungsvergütung)
es sich um Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung handelt (Minijob, 450-Euro-Job)
die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschreitet
In den nachfolgenden Absätzen finden Sie die Bedingungen, unter denen
das Kindergeld über das 18. Lebensjahr hinaus, gezahlt wird.
Jo is klar. Er wird es merken wenn die Zahlung eingestellt wird.
Die Kindergeldzahlung wird nicht eingestellt, solange er noch in Ausbildung bzw. unter 25 Jahre ist...
.......Ausbildungsplatz warten, sich in einer weiteren Ausbildung oder der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungen befinden,
erhalten Kindergeld nur, wenn die Erwerbstätigkeit, der sie nachgehen, unschädlich ist.
Unschädlich für den Kindergeldanspruch volljähriger Kinder ist die Erwerbstätigkeit dann, wenn:
es sich um Einkommen aus einem Ausbildungsverhältnis handelt (Ausbildungsvergütung)es sich um Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung handelt (Minijob, 450-Euro-Job)
die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschreitet
Und das wird bei einem selbstständigen sehr schwer werden.
Wie schon gesagt, er wirds merken wenns KIG nicht mehr gezahlt wird.
Hallo du unbelehrbarer Griesuh, er ist noch in Ausbildung!!!
Und will sich nebenher ein Gewerbe anmelden - so jedenfalls verstehe ich seine Fage!?!
... also ein Gewerbe im Nebenverdienst - vielleicht kann sich ja mal der Fragesteller dazu äußern...
Hi TeenWolfonline,
Kindergeldanspruch haben deine Eltern dann weiterhin, da die Einkommensgrenzen bereits seit dem 1.1.2012 komplett abgeschafft wurden!
Zu deiner Info: es gibt kein Kleingewerbe, sondern nur eine "Kleinunternehmer-Regelung" gemäß § 19 UStG
Der Unternehmer weist in seinen Rechnungen keine Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer aus. Er kann dafür aber auch keine Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet bekommen.
Hinweise, Infos und Tipps zur Gründung eines Gewerbes findest du in klicktipps.de unter Eigenes Gewerbe gründen!
bzw. hier in dem Link: www.klicktipps.de/gewerbe3.php#auszubildende
Gruß siola55
Hier noch Hinweise, Infos und Tipps zur "Kleinunternehmer-Regelung":
Selbstständige erhalten kein Kindergeld mehr.
Und übrigens: es gibt KEIN Kleingewerbe.
Es gibt nur Gewerbe und das meldest du an. Kostet so zwischen 20 und 50€ je nach Stadt oder Gemeinde.
Hast du das Gewerbe angemeldet, bekommst du Post vom Finazamt , in diesem Fragebogen kannst du ankreuzen ob due die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG in anspruch nehemen willst. Dann bist du bis zu einem Jahresbruttoumsatz von 17.500€ von der MwST befreit. Du darfst die MwST nicht extra auf deinen Rechnungen ausweisen, Darfst aber auch deine Verausgabte MwST beim Finazamt nicht geltend machen. Alle anderen Steuerarten und Abgaben bleiben von dieser Reglung unberührt.
Selbstständige erhalten kein Kindergeld mehr.
Du verwechselst da wohl was mit der kostenlosen Familien(kranken)mitversicherung!?!
Der Kindergeldanspruch ist bereits seit 2012 einkommensunabhängig!
Die KIndergeldzahlung ist zwar Einkommensunabhängig, aber hier geht es um seinen Status. Und die Selbstständigkeit steht über seiner Ausbildung
Liest du einmal hier:
Sollten volljährige Kinder bereits über eine Ausbildung bzw. ein
absgeschlossenes Studium verfügen und auf einen weiteren
Ausbildungsplatz warten, sich in einer weiteren Ausbildung oder der
Übergangszeit zwischen zwei Ausbildung befinden, erhalten Kindergeld
nur, wenn die Erwerbstätigkeit, der sie nachgehen, unschädlich ist.
Unschädlich für den Kindergeldanspruch volljähriger Kinder ist die
Erwerbstätigkeit dann, wenn:
es sich um Einkommen aus einem Ausbildungsverhältnis handelt (Ausbildungsvergütung)
es sich um Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung handelt (Minijob, 450-Euro-Job)
die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschreitet
In den nachfolgenden Absätzen finden Sie die Bedingungen, unter denen
das Kindergeld über das 18. Lebensjahr hinaus, gezahlt wird.
Dann hast du wohl die Fragestellung falsch gedeutet!?!
TeenWolfonline macht die Ausbildung und will nebenher ein Gewerbe im Nebenverdienst gründen!?!
http://www.klicktipps.de/gewerbe3.php#auszubildende
Nachzulesen in klicktipps.de unter Eigenes Gewerbe gründen...
Selbstständige erhalten kein Kindergeld mehr.
Leider falsch, da bereits zum 1.1.2012 die Einkommensgrenzen komplett abgeschafft wurden!
Und übrigens: es gibt KEIN Kleingewerbe.
Da kann ich dir nur voll zustimmen!
So lange du nicht auf die Idee kommst, deswegen deine Ausbildung zu beenden, hast du weiterhin Anspruch
Und... liebe/r Griesuh, was willst du uns jetzt damit sagen???
TeenWolfonline hat weder eine Ausbildung schon abgeschlossen, noch hat er einen 450-Euro-Minijob, er hat keine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden - all' dies hätte nur Auswirkungen auf den Kindergeldanspruch bei einer Zweitausbildung oder einem Zweitstudium!