Fortbildung an Feiertagen und Wochenende - Gibt es Überstunden asl Ausgleich?
Muss der Arbeitgeber für Fortbildungen die über ein Wochenede (welches nicht zu Dienstzeit gehört) und Feiertage gehen Überstunden für diese Tage anrechnen?
2 Antworten
Für die Arbeit (auch wenn es "nur" ein Fortbildung ist, sofern sie betrieblich veranlasst wurde) an Feiertagen, die auf einen Werktag fallen, und Sonntagen bist Du selbstverständlich zu bezahlen.
Außerdem stehen Dir Ausgleichsruhetage zu, die für Arbeit am Sonntagen innerhalb von 2 Wochen, für Arbeit an auf Werktage fallende Feiertagen innerhalb von 8 Wochen zu gewähren sind.
So ist es geregelt im Arbeitszeitgesetz AbrZG § 11 "Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung" Abs. 3; in Tarifverträgen dürfen aber andere Ausgleichszeiträume und auch der Wegfall des Ersatzruhetages für Feiertagsarbeit vereinbart werden (ArbZG § 12 "Abweichende Regelungen" Satz 1 Nr 2).
Arbeitsvertraglich darf nicht zu Ungunsten eines Arbeitnehmers von diesen Bestimmungen abgewichen werden.
Bzw. das ist bereits geregelt
Ja, ist es bereits: gesetzlich!
nur sie haben es nicht mitbekommen
Dann hätte ich wohl kaum darauf verweisen können!
Ist das jetzt schon Demenz bei Dir?? 🤔😞
Da musst du in deinen Tarifvertrag oder deinen Arbeitsvertrag schauen, oder, wenn dort Nichts steht, mit deinem Arbeitgeber abklären.
Um zumindest eine ungefähre Vermutung abgeben zu können, müssten man zumindest deine Branche wissen.
Mit deinen "Informationen" kann man die Frage nicht beantworten.
das ist das gleiche :
Derartige Dinge regelt man intern ! Bzw. das ist bereits geregelt , nur sie haben es nicht mitbekommen .