Ausgleich für Schulungen am Wochenende.
Hallo zusammen.
Ich habe eine Frage zum Thema Schulungen und Ausgleich. Ich hatte letztes Wochenende (Freitag und Samstag) eine Schulung. Normale Arbeitszeit ist bei mir eigentlich von Montags-Freitags. Nun habe ich nochmal in meinen Vertrag geschaut wegen einem Ausgleich für den Samstag. Dort steht, dass mir lediglich Überstunden entweder bezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen werden, Schulungen aber nicht. Und leider bin ich auch dazu verpflichtet an diesen Schulungen teilzunehmen. Wenn ich schon keinen Ausgleich für den verlorenen Samstag bekomme, kann ich mich denn dann wenigstens beim nächsten mal weigern, eine Schulung am Wochenende zu machen?
Dazu sei noch gesagt: Der Unternehmensberater hat die Schulung an einem Wochenende angesetzt, u.a. damit unser Büro nicht 2 Tage unbesetzt ist, allerdings ist meine Kollegin laut Vertrag gar nicht dazu verpflichtet an solchen Schulungen teilzunehmen.
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!!
4 Antworten
Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart wurde, dass Sie an Schulungen teilnehmen müssen, können Sie sich nicht gut weigern, ohne arbeitsrechtliche Maßnahmen des Arbeitgebers befürchten zu müssen.
Der Arbeitgeber darf auch bestimmen, dass Fortbildungsveranstaltungen an Wochenenden stattfinden, soweit dies nicht den arbeitsvertraglichen, betrieblichen oder tariflichen Vereinbarungen widerspricht.
Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart wurde, dass der Arbeitgeber Ihnen keinen Lohn während der Schulung leisten muss, ist das rechtens.
Ich empfehle Ihnen mit Ihrem Arbeitgeber zu verhandeln, dass er Ihnen freiwillig einen Ausgleich für die Wochenendschulungen zahlt.
Ist der Arbeitgeber nicht kompromissbereit, bleibt Ihnen nur "gute Mine zum bösen Spiel zu machen" oder sich einen neuen Arbeitgeber zu suchen, bei dem die Arbeitsbedingungen besser sind.
P. K.
Ich habe schon versucht, mit meinem Arbeitgeber einen Ausgleich auszumachen, aber er hat sich strickt gewehrt. Aber vielen Dank für den Link.. Der hat mir all meine Fragen beantwortet.
Hier noch ein interessanter Link zum Thema:
http://www.frag-einen-anwalt.de/innerbetriebliche-Weiterbildung-__f7389.html
P. K.
Wenn du an betrieblich wichtigen Schulungen nicht teilnehmen willst, kannst du dir am besten gleich eine neue Stelle suchen. Eine solche Fortbildung führt ja auch für dich persönlich zu einer besseren Qualifikation. Da sollte man auch mal ein Wochenende investieren.
Das kommt auf sie Größe des Betriebes an, ein kleiner Betrieb wird es sich nicht leisten können, während des Parteien- Geschäftsverkehrs eine Schulung zu machen.
Wenn die ganze Zeit der Schulungsteilnehmer zum Bedienen der Kundschaft weglaufen muß, wird dem Teilnehmer die Weiterbildung auch nichts nützen. Deshalb werden Schulungen an WE angesetzt, dass man auch etwas davon hat. Und die Investition der Firma nicht umsonst ist.
Als Arbeitnehmer hat man nur dann die Möglichkeit sich während der regulären Arbeitszeit weiterzubilden, wenn dies schon im Vorfeld mit dem Betrieb so abgeklärt worden ist. Es besteht jetzt nur mehr die Möglichkeit zu fragen, ob man die Schulung auch während der Arbeitszeit machen könnte, entscheiden wird dies aber nur der Arbeitgeber. Eine Verweigerung, weil man sich nicht einigen kann, ist immer schlecht für den Arbeitnehmer, kann sogar zum Kündigungsgrund werden, wenn eine Schulung im Arbeitsvertrag festgesetz ist.
LG Evelyn Rauter
Es sich leisten könnte er theoretisch schon. Immerhin ist meine Kollegin nicht dazu verpflichtet an solchen Maßnahmen teilzunehmen. Dazu kommt, dass der Unternehmensberater auch alle 1-2Monate zu uns in die Firma kommt, um das gleiche, was an dem Wochenende gelaufen ist, mit mir zu machen.
Kommentar siehe oben ;-)
Eine Schulung ist außerturlich, sprich sie findet nicht jedes Wochenende statt. Eine Abgeltung in Form von Überstunden ist nur dann zulässig, wenn dies im Vorfeld so ausgemacht wurde, bzw. im Arbeitsvertrag steht.
Aber andererseits, ist die für dich eine kostenlose Möglickeit dich weiterzubilden, also würde ich, dass nicht so eng sehen. Denn dein Chef übernimmt die Kosten für die Schulung, die ist für ihn nicht gratis. Ich hatte immer Firmen in denen ich meine Weiterbildung selbst zahlen musste, und ehrlich gesagt, dass geht ganz schön ins Geld.
LG Evelyn Rauter
Es ist ja keine Weiterbildung! Ich weiß auch, dass das für den Arbeitgeber nicht Gratis ist. Was dort stattgefunden hat, war meines erachtens noch nichtmal wirklich sowas wie eine Schulung, Fortbildung oder sonst dergleichen. Das war im Prinzip das gleiche, was der Unternehmensberater auch mit mir macht, wenn er hier zu meinem Arbeitsplatz kommt. Der einzige Unterschied dazu war, dass wir an dem Wochenende mit 5 Personen dasaßen.
ok,... das war ein Missverständnis, du hast von Schulung geschrieben, und wir sind in deinem Fall alle von "Weiterbildung im Beruf " ausgegangen.
Was ist denn, da dann genau vorgegangen? Ist dein Arbeitplatz neu eingerichtet worden, damit du optimal arbeiten kannst, der Lichteinfall passt usw.? oder waren es einfach so wie Montag-Freitag normale Kundenbetreuungen?
LG Evelyn
Mein Arbeitsplatz ist in dem Sinne neu eingerichtet, da meine Stelle im März mit mir neu dazu gekommen ist.. Also eine Erweiterung der Arbeitsplätze, keine Neubesetzung wegen Kündigung oder so. Tschuldige das missverständnis, aber ich habs halt als Schulung bezeichnet, da es von denen auch so "betitelt" wurde. Wenn der Unternehmensberater hier ins Büro kommt läuft der eigentliche Arbeitstag so wie immer ab. Er zeigt mir nur seine Statistiken, wie so meine Entwicklung in Punkto Kundenbetreuung und -gewinnung ist und hört mir beim Telefonieren zu um mir evtl. verbesserungsvorschläge zu machen. Und das gleiche war auch an dem Wochenende so, nur dass wir da untereinander telefoniert haben und nicht mit "richtigen" Kunden.
Er zeigt mir nur seine Statistiken, wie so meine Entwicklung in Punkto Kundenbetreuung und -gewinnung ist und hört mir beim Telefonieren zu um mir evtl. verbesserungsvorschläge zu machen. Und das gleiche war auch an dem Wochenende so, nur dass wir da untereinander telefoniert haben und nicht mit "richtigen" Kunden.
Da hast du Recht, die Telefongespräche bewerten, kann der Betriebsberater auch wärend der Arbeitzeit, was auch effektiver ist. Denn bei den gespielten Telefonaten mit dem Mitarbeitern kommt es zu Fehlinformationen, da ja jeder weiß um was es genau geht, und nicht auf die abwegigen Einfälle mancher Kunden kommt. (könntest ja deinem Chef mal vorschlagen)
Die Statistiken, wer - wann - welchen Kunden betreut, an Land gezogen hat usw. kann man auch kurz nach der regulären Arbeitszeit besprechen. Wenn es Quartalsmäßige Statistiken sind, kann man an einem Samstag (1x in drei Monaten) 2-3 Stunden dafür verwenden, dass ist glaube ich auch für beide Seiten annehmbar.
Oder nur diese Mitarbeiter einläd, die in der Statistik schlechter abschneiden. Den anderen freistellt, ob sie sich dies anhören wollen oder nicht. Sollte sich jedoch einen gute Statistik verschlechtern, ist natürlich die Ursache zu suchen, und der Mitarbeiter verbindlich einzuladen.
Leider gehört dies alles zu einer firmeninternen Schulung bzw.Betriebsbesprechung. Darüber habe ich bezüglich Entgeldzahlungen nichts gefunden. Frag mal bei deiner Arbeitnehmervertretung nach, wie das genau abläuft.
LG Evelyn
Verpflichtet bist Du nicht, aber überflüssig könntest Du bald werden bzw. sein.
Verpflichtet bin ich wohl, das hab ich oben reingeschrieben.
Ich habe nicht geschrieben, dass ich nicht teilnehmen will!!! Es geht mir lediglich nur darum, ob ich darauf bestehen kann, dass diese Schulungen in der Woche während meiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit stattfinden.