Formulierung "immer einwandfrei" im Arbeitszeugnis
Ein Arbeitnehmer möchte in seinem Zeugnis die Formulierung haben, dass sein Verhalten „immer einwandfrei“ war. Da er in seiner fünfjährigen Betriebszugehörigkeit viermal zu spät zur Arbeit kam (es handelte sich um Zeitspannen von fünf bis zwanzig Minuten, um welche die Kernarbeitszeit nicht eingehalten wurde), lehnt der Arbeitgeber eine solche Formulierung ab.
Ist das rechtlich zutreffend?
6 Antworten
Ein Arbeitszeugnis hat zwei Ansprüche zu erfüllen:
Es muss wahrheitsgemäß sein.
Es muss von Wohlwollen getragen sein.
Im Zeitraum von 5 Jahren 4 mal zu spät zu kommen ist kein Grund für eine gravierende Abwertung.
Der Passus "Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets einwandfrei." hat nichts mit zu spät kommen zu tun, mit dieser Formulierung wird eine Aussage über das Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern getroffen.
Wenn das zu spät kommen bemängelt werden sollte, dann eher unter dem Aspekt der Zuverlässigkeit, wobei auch hier eine Abwertung ziemlich hart wäre. Als Kompromiss käme in Frage die Schlussformel "Bedauern über den Weggang des Mitarbeiters" abzuschwächen bzw. wegzulassen. Diese Schlussformel ist nicht einklagbar.
http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuch_Zeugnis.html
An des Stelle des Arbeitnehmers würde ich einen eigenen Zeugnisentwurf schreiben. Dier Entwurf muss enthalten:
Aufstellung der ausgeübten Tätigkeiten
die gewünschten Formulierungen (objektiv beurteilt!)
Diesen Entwurf sollte der Arbeitnehmer mit seinem Chef durchgehen, wenn er Glück hat übernimmt der Chef die Formulierungen.
Wenn der Chef hinsichtlich des Zeugnisses gänzlich abweichende Vorstellungen hat empfiehlt sich der Gang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht, oder zur Gewerkschaft falls der Arbeitnehmer Mitglied ist.
Wenn es hart auf hart kommt muss der Arbeitnehmer seine Zeugnisvorstellungen vor dem Arbeitsgericht einklagen.
Peter Kleinsorge
Und hier noch ein Link in Sachen Zeugnissprache, für den eigenen Vorschlag des Arbeitnehmers.
http://arbeits-abc.de/formulierungen-im-arbeitszeugnis-und-ihre-bedeutung/
Peter Kleinsorge
Also das kann ich mri nicht vorstellen, dass aus so einem Grund die Arbeit nicht einwandfrei war. Das Zeugnis kann nur "schlecht" sein wenn die Arbeit auch schlecht war,ausserdem wenn einer gut arbeitet nimmt man es ihm nicht übel wenn er einmla im Jahr zu spät kommt.
Gesetzlich ist es glaube ich so, dass nichts negatives im Arbeitszeugnis stehen darf, deshalb auch diese berühmt-berüchtigten Abstufungen der positiven Formulierungen. Aber ich denke nicht dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber sonst vorschreiben darf was im Arbeitszeugnis zu stehen hat. Er kann vorschläge machen sicher, oder vorformulieren und dem Arbeitgeber zur durchsicht und Unterschrift bringen, aber sonst?
Also in 5 Jahren 4 mal zuspät kommen ,ist ja nicht ungewöhnlich,warum soll der Arbeitgeber dafür was ins Zeugnis schreiben und zuspät kommen hat nix mit Führung sonder Zuverlässigkeit zutun.
Ich habe in solchen Fällen immer geschrieben:
Sein Verhalten war überwiegend einwandfrei..
Mit der Formulierung dürftest du normalerweise nicht durchkommen.