Fließbandarbeit während der Schwangerschaft?
Bin jetzt seit einer Woche von einer Zeitarbeitfirma beschäftigt.. Auch wenn es eine Fließbandarbeit ist, finde ich die super, hatte vorher schon weniger gute Stellen... Bin allerdings jetzt schwanger in der 10. Woche... Weiß das auch schon seit knapp einem Monat. Habe es sozusagen der Leihfirma verschwiegen, das ich schwanger bin. Da ich ja noch ein wenig Zeit habe und ich auch arbeiten möchte, will ich es so weit wie möglich verschweigen.. Sollten sie es dann erfahren, haben sie das Recht dazu mir den Lohn zu streichen oder so?? Habe wirklich Angst, das sie mir dann Steine in den Weg legen, sobald sie es erfahren..
10 Antworten
Lohn streichen können sie dir sicher nicht, aber denk einmal, wenn etwas passieren sollte, eventuell mit deinem Kind. Wenn keiner weiß, dass du Schwanger bist, kann auch keiner dann auf dich Rücksicht nehmen und es hat schon einen Sinn, dass Fließbandarbeit für Schwangere nicht erlaubt ist. Denk einmal darüber nach, was dir wichtiger ist, die Fließbandarbeit oder dein Kind
ehm... okay ich würde es direkt sagen weil dann kommst du in mutterschutz oder sowas aber wenn du es später sagst und dann sagst dass du es verschwiegen hast muss es nicht sein das sie dir den lohn kürzen oder sowas...
oh sorry <__<
Schwangerschaft ist keine Krankheit. Fliessbandarbeit ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Allerdings das Arbeiten im 3-Schicht-System (sprich Nachtschicht). Ich würde es dem Arbeitgeber schnellstens mitteilen. Warum sollten die den Lohn kürzen? Wenn der Arbeitsvertrag befristet ist, läuft er automatisch aus, schwanger oder nicht. Die Mitarbeiter von ZA-Firmen sind doch keine Monster. Sie sind dazu verpflichtet, Dir einen Arbeitsplatz für die Zeit der Schwangerschaft anzubieten, der die Gesundheit von Dir und Deinem Kind nicht gefährdet. Ist dies nicht möglich, darfst Du sogar bezahlt zu Hause bleiben. Man sollte sie nicht so hintergehen. Du erwartest von denen ja auch, dass sie fair zu Dir sind. Warum bis Du es dann nicht?
Sie sollten Ihre Schwangerschaft sofort dem Arbeitgeber melden! Ab diesem Zeitpunkt genießen Sie Kündigungsschtuz. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen nicht bis Ablauf des Mutterschutzes nicht kündigen. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen, auch wenn eine Probezeit vereinbart wurde, nicht kündigen.
Eine Schwangerschaft schließt nicht zwingend aus dass Sie Fließbandarbeit machen dürfen.
Im Vordergrund steht das Wohl des ungeborenen Kindes und das der werdenden Mutter. Deshalb gibt es Tätigkeiten die werdende Mütter nicht ausüben dürfen, beispielsweise der Umgang mit Gefahrstoffen.
Im Zweifel sollten Sie Ihren Frauenarzt fragen ob die Fließbandtätigkeit aus medizinischer Sicht bedenklich ist.
Es gibt auch die Möglichkeit dass der Arzt ein Beschäftigungsverbot ausspricht, beispielsweise wenn die Gefahr einer Risikoschwangerschaft besteht, oder Ihr Arbeitgeber Sie nur mit ungeeigneten Tätigkeiten beschäftigt. In diesem Fall bekommen Sie Ihr Entgelt fortgezahlt.
Ihr Arbeitgeber hat nicht das Recht Ihnen den Lohn einfach zu streichen!
Sollten Sie einen befristeten Arbeitsvertrag haben, gilt das gleiche wie für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, nur mit der Ausnahme dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Frist endet.
Peter Kleinsorge
Stimmt! Sofort dem Arbeitgeber (Zeitarbeitsfirma) melden!
Außerdem: Lohn streichen wegen Schwangerschaft wäre illegal!
Hallo ich hätte mal eine Frage an dich. Bei welcher Zeitarbeitsfirma hast Du dich beworben? Ich überlege auch eine Fließband tätigkeit anzunehmen. Hast du denen gesagt das du dich für Fließbandarbeiten bewerben möchtest? Was für eine Fließband tätigkeit ist das die du machst. Wäre nett wenn du mir etwas dazu sagen könntest.
Gruß Fixomull
vergiß nicht es ist eine zeitarbeitsfirma die denken ein wenig anders