Flat TV fliegt von der Wand zahlt die Versicherung?

6 Antworten

Keine fach- und sachgerechte Befestigung (falsche Dübel genommen) deshalb wird die Versicherung keinen Cent bezahlen. Beim nächsten Mal "Fischer Spreizdübel" verwenden, die halten bei Rigipsplatten und in normalen Wänden ohnehin. Normale Dübel rutschen bei Rigips wieder aus der Wand und es passiert genau das, was euch passiert ist. Ich bedauere euer Missgeschick wirklich und wünsche euch trotzdem eine glückliche und in Zukunft auch absturzsichere Zukunft. Wenn ihr irgend etwas nicht genau wisst - das ist in jungen Jahren völlig normal - dann fragt einfach einen Fachmann (Baumarkt, Handwerker usw.) die geben euch alle gerne Tipps und das sogar kostenlos.

homer1012 
Beitragsersteller
 25.09.2011, 23:55

dübel waren mit dabei und in der beschreibung steht für beton oder vollziegel und es sind vollziegelwände

Laredo  25.09.2011, 23:58
@homer1012

Dann waren wohl die Schrauben zu dünn um die Dübel genug zu spreizen. Allerdings muss man auch zwischen Vollziegelwänden und Luftziegelwänden unterscheiden. Die Luftziegelwände erwecken oft den Eindruck, als ob sie Vollziegel wären (je nachdem wo man gerade bohrt) und dann kracht das ganze Ding plöztlich aus der Wand, oft sogar noch mit einem Ziegelteil daran. Ach ihr tut mir wirklich leid,da freut man sich auf etwas und dann so eine Schei....

Ob Eure Hausratversicherung hier leisten kann, hängt von der Schadenursache ab: Wurde der Ferseher z.B. infolge eines Rohrbruchs von der Wand gespült, oder durch einen vom Sturm entwurzelten Baum von der Wand gerissen, übernimmt die Hausratversicherung natürlich den Schaden.

wird wohl nicht fachgerecht befestigt gewesen sein, also nein.

homer1012 
Beitragsersteller
 25.09.2011, 23:49

hatten die mit gelieferten dübel benutzt

bachidio  25.09.2011, 23:51
@homer1012

Da wird der Hersteller dann ggf. antworten, dass die Wand einfach zu weich war. Ohne fachgerechte Befestigung wirds schwierig, so wie lacubanita grad schon schrieb.

würde ich erst mal an den Verkäufer halten, wenn alles ordnungsgemäß gemacht wurde müsste der haften.

nö, also unter Lebenserfahrung buchen