Firmenfahrzeug bei anstehender Privatinsolvenz?
Hallo Leute!
Ich wollte mal fragen wie das aussieht, da ich bis jetzt noch nicht fündig geworden bin.
Ich starte bald eine Privatinsolvenz, sind knappe 30.000€. Ich verdiene derzeitig 1800 Brutto als Vollzeitkraft als Stellvertretender Filialleiter.
Ich komme so mit dem Geld einfach nicht aus den Schulden raus, ich habe Lohn und Kontopfändungen, mir bleiben 1133€ ca. Netto nach Steuern und Pfändungen. Dann wohnung und alles und da komm ich mit den Kleckerbeträgen wirklich nicht voran.
Nun meine Frage, wenn mir mein Chef ein Firmenwagen zur Verfügung stellt. Neupreis ca. 35.000 bis 40.000€,
Dann werden mir ja je Monat 1% vom Neupreis abgezogen, vom Brutto oder vom Netto? Alle anderen Kosten wie Versicherung und co. Laufen dann ja über die Firma, womit ich was Geld einsparen kann. Wie würde das aussehen wenn mir mein Chef zu dem Wagen noch die 1% Kosten zum Fahrzeug dazusteuert? Der kann doch alles 100% absetzen oder nicht? Hab da auch mal was von einen geldwerten Vorteil gelesen. Wie sieht die Rechnung mit und ohne Firmenwagen bei einer Privatinsolvenz aus??
Ich bitte um Hilfe!
6 Antworten
Diese 1% vom Listenpreis sind eine (rechnerische) Erhöhung deines Bruttoeinkommens. Es wird gegenüber deiner Steuerpflicht und der Pflicht zu SV Versicherung so getan wie wenn dein Einkommen um z.B. 350€ höher ist.
Nun bezahlst du auf dieses höhere Einkommen Arbeitslosen,Kranken,Pflege und Rentenversicherung sowie Einkommensteuer und Solidaritätsbeitrag.
Das senkt natürlich dein (Netto) Einkommen, je nach persönlicher Steuer um 110- 180€.
Hierzu kommt noch der geldwerte Vorteil für die Fahrt zur Arbeit.
Nein nicht vom Neupreis, sondern vom Bruttolistenpreis, der auch nochmal höher. Dann nochmal 0,003 % Fahrten Whg.Arbeitsstätte (Pauschale Lohnsteuer durch AG möglich)
Chef steuert eh die 1 % dazu, zieht es dann entweder nach Steuern und SV beiträgen ab oder erhöht dein Brutto nicht, in beiden fällen aber weniger netto.
Der Firmenwagen wird einfach so gerechnet als würdest du diese 1% des Listenwertes mehr als brutto verdienen. Wenn dein Chef das zahlt, dann ist das effektiv eine Gehaltserhöhung.
Sagen wir mal Du würdest einen Nissan Qashqai mit der Ausstattungslinie Tekna bekommen. Der Chef zahlt für den Wagen 30.000,00€ und der Bruttolistenpreis liegt bei 35.000,00€ so würden bei Deiner Lohnabrechnung folgendendes stehen (unter Berücksichtigung, das der AG die LSt pauschaliert und Du ca. 20 Kilometer zur Arbeit hast)
1. Gehalt 1.800,00€
2. Dienstwagen 350,00€
3. Dienstwagen Wohnung - Arbeit 108,00€
4. Dienstwagen Wohnung - Arbeit (pauschal) 81,00€
Dann würde Dein Brutto 2.339,00€ betragen, davon werden nun Steuern und die Sozialversicherungen berechnet und abgezogen (LSt entfällt, da der Chef die zahlt). Daraus ergibt sich dann der Nettobetrag aber von diesem werden sämtliche Dienstwagenkosten abgezogen, in diesem Falle 539,00€. Dieser Betrag steht dann unter der Position Netto-Bezüge / Netto-Abzüge, also da wo auch Deine Pfändung auftaucht.
Dies ist wie Du schon richtig erkannt hast ein sogenannter geldwerter Vorteil. Du hast Deinen Kollegen gegenüber einen Vorteil, der nicht ausgezahlt wird. Dieser Vorteil wird dann beziffert und Deiner Lohnabrechnung hinzugefügt.
LSt entfällt, da der Chef die zahlt?
Also mein Chef zahlt auch die SV-Beiträge, ergo entfällt auch die erhöhte LSt nicht, d.h. erhöhte LSt = weniger netto.
So wie ich das verstehe, darf dein Chef nicht einfach so die 1% dazusteuern. Die müssten dann auf dein Gehalt angerechnet werden.
Dann verstehe ich deine Frage nicht.
Dies würde dann eine höhere Steuer bedeuten (daher gibt es ja diese 1%-Regelung) und das pfändungsfähige Gehalt müsste steigen.
Weshalb auf Dein Konto - Du hast doch das Auto. Stell Dir einfach vor, dass Deine Firma Dir ein Auto vermietet und die Miete gleich einbehält. Was anderes ist das nicht.
Davon gehe ich ja aus, das dieser Betrag als Lohnerhöhung auf mein Konto kommt.