Schaden mit Firmenwagen, was tun?

6 Antworten

der Ärger ist vorprogrammiert.

hab dir schon mal das passende geschrieben. Warum nochmals neu einstellen - ändert nix an der Tatsache.

Aufjedenfall hab ich die Handbremse gezogen egal wie fest aber keinen 1ersten Gang eingelegt

auch eine Handbremse sollte ein Fahrzeug bei leichter Neigung sichern. Eine grobe Fahrlässigkeit sehe ich nicht. Höchstens eine schlechte Wartung seitens des Arbeitgebers. Das Fahrzeug ist hoffentlich Vollkasko versichert.

was kann ich tun

die Zahlung verweigern - notfalls einklagen wenn er dir das vom Gehalt abzieht

Mir fehlen Informationen.

Handelte es sich um eine geschäftliche oder um eine private Fahrt?

Wenn privat, warst du berechtigt, dafür den Firmenwagen zu benutzen?

Außerdem irritiert es mich, dass ein Azubi ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt wird. 

Zumindest handelt es sich nach deiner Beschreibung nicht um grobe Fahrlässigkeit.

Sorry - aber das sollte das Unternehmen mit der Versicherung klären. Mal davon abgesehen dass Dein Fehler keine grobe Fahrlässigkeit darstellt.

Du kannst Dich weigern zu bezahlen.

stephan9974 
Beitragsersteller
 17.10.2018, 23:30

Ich wollte morgen mit dem reden. Falls er nicht zahlen will. Muss ich wohl Anwalt einschalten

Über bezahlen oder nicht bezahlen hast Du ja schon etliche Antworten bekommen.

Aber einen Aspekt finde ich ganz interessant: hat man Dir ein technisch defektes Auto überlassen? Die Feststellbremse sollte eigentlich das Fahrzeug halten und nicht dass es bei der geringsten Steigung davonrollt.

Dass die Handbremse nicht funktioniert kannst Du nicht wissen, wenn sie ordnungsgemäß einrastet aber keine Wirkung hat.

Das würde ich dem Chef mal unter die Nase reiben, schließlich ist er oder die Firma für den technischen Zustand der Fahrzeuge verantwortlich.

Das käme darauf an, wie viel mir das gute Verhältnis zum Chef wert ist...

Von „grober“ Fahrlässigkeit kann man meiner Meinung nach eigentlich zwar nicht reden, wenn du immerhin die Handbremse gezogen hast, aber etwas leichtsinnig warst du ja schon. Ist schon rein menschlich blöd, wenn der Chef nun dafür aufkommen soll. Aber andererseits: Auszubildende machen nun mal Fehler, die manchmal Geld kosten. Dafür hat ja der Betrieb andererseits in den meisten Fällen eine relativ billige Arbeitkraft .

stephan9974 
Beitragsersteller
 17.10.2018, 23:33

Verhältnis ist mir garnix wert. Ausbildung dauert noch 6 Monate

Urlewas  17.10.2018, 23:36
@stephan9974

Wenn du ihn nicht brauchst, um deine Prüfung zu bestehen, dann überlass das ganze deinem Anwalt. Die Lehrstelle jetzt noch wechseln, wird ja kaum gehen.