Firmenaustritt Rechner zurücksetzen?

4 Antworten

Dann scheinst du für das System volle Adminrechte zu haben.

Ich würde auch alle persönlichen Daten löschen. So lange die Daten des Arbeitgebers geschützt und vollständig sind, sollte das kein Problem sein.

Gib ihn zurück, wie du ihn erhalten hast. Der Datenschutz gilt auch für dich.

Nein, ist es nicht. Dir gehören die Sachen nicht, also darfst du auch keine Updates usw. löschen.

So einfach kann das nicht beantwortet werden.

Denn zum einen gilt natürlich auch das Datenschutzgesetz für deinen Arbeitgeber und er hat deine Privatsphäre zu achten.

Daher stellt sich die Frage ob du die Geräte auch privat nutzen durftest.

Sollte diese Frage mit JA beantwortet werden können, darfst du alles löschen was deine privaten Daten betrifft.

Aber nur die Dokumente zu sichern langt i.d.R. nicht aus, denn normalerweise gehören auch etwa gesammelte Firmenkontakte von Kunden, Lieferanten oder anderen relevanten Gruppen der Firma, auch diese darfst du nicht löschen bzw. musst diese deinem künftigen ex. Arbeitgeber übergeben. Auch relevante E-Mails dürfen nicht einfach gelöscht werden.

Auch die IT des Unternehmens wird so vorgehen, alle relevanten Daten werden gesichert und anschließend das Notebook zurückgesetzt bzw. (falls es geleast wurde und eh bald ausläuft) zurückgegeben (das Leasing-unternehmen muss dann ggf. das Zurücksetzen selbst vornehmen).

sHoX9 
Beitragsersteller
 27.05.2019, 07:37

Zunöchst vielen Dank für die Rückmeldung. Kontakte und Mails aus Outlook können meines Wissens nach ja ebenfalls als Backup gespeichert werden. Primär bezieht sich meine Frage darauf, ob es wirklich nur um die Erhaltung solcher Daten geht, oder ob der Akt des Löschens selber schon nicht zulässig ist.

Nein, darfst du nicht.

Du darfst deine persönlichen Dokumente löschen, aber nicht die Dateien, die du im Auftrag deines Arbeitgebers erstellt oder bearbeitet hast.

Und schon gar nicht den ganzen Rechner.