Finanziell schlechter gestellt durch Aufstieg in gehobenen Dienst?
Hallo. Ich bin Kommunalbeamter in NRW. Bisher habe ich in der Laufbahngruppe 1 die Besoldung A9 mit Zulage erhalten. Nach bestandener Aufstiegsprüfung komme ich nun in die Laufbahnrecht 2, 1 Einstiegsamt also A9. Nun wurde mir mitgeteilt, dass ich keine Zulage mehr bekomme und daher bis zur Beförderung nach A10, also mindestens 1 Jahr, weniger Geld bekomme. Damit wäre ich also schlechter gestellt. Gibt es in diesem Fall keinen Bestandsschutz? Hat jemand einen Tipp für mich?
3 Antworten
Wenn es sich hier um eine persönliche Zulage handelt: ist die Zulage bis zur nächsten Beförderung pfutsch.
Inwieweit du hier noch einen Ausgleich bis zur nächsten Beförderung erhalten kannst um die Schlechterstellung zu vermeiden: eine Frage an den Beamtenvertreter im PR.
Langfristig lohnt sich das auf jeden Fall. Eigentlich kann es nicht sein, dass Du weniger bekommst. Du bleibst in der ersten Stufe, behälst aber glaub Dein bisheriges Gehalt. Frag doch mal den Personalrat.
Noch mal zur Klarstellung, du warst bisher in der Laufbahngruppe 1 (mittlerer Dienst) und hast die Aufstiegsprüfung zur Laufbahngruppe 2 (gehobener Dienst) bestanden.
Dann ist natürlich eine Zulage des mittleren Dienstes nicht mehr möglich, denn darin befindest du dich ja nicht mehr.
Aber freue dich schon mal auf deine nächsten Beförderungen zum Oberinspektor, Amtmann oder Amtsrat.