Fiese Ablehnung bei Bewerbung zulässig?
Hallo ihr, ich hoffe einer kann mir helfen. Bei uns gibt es seit dem 22.April 2016 eine spezielle externe Stellenausschreibung (zur Pflegeberaterin nach 7a) mit exakt den Voraussetzungen, die ich mitbringe. Allerdings wurde gesagt, das die Stelle Vollzeit und nicht Teilzeit ausgeschrieben ist. Ich arbeite 26 Stunden. Intern wurde die Stelle nicht ausgeschrieben, was bei uns aber verpflichtend ist. Ich arbeite nun seit 15 Jahren bei dieser Krankenkasse, habe gute Arbeit geleistet. Gute Bewertungen erhalten & Leistungszulagen. Neben meiner Arbeit machte ich im letzten Jahr diese Fortbildung auf eigene Rechnung. Firma wollte sich nicht beteiligen, da damals kein Bedarf bestand. Nun suchen sie. Und finden keinen bis heute. Und ich habe mich beworben. Und nun Absage erhalten: da ich nur Teilzeit arbeite. Da sie keinen finden, wollen sie sogar nun einem bestehenden Vollzeitmitarbeiter diese Fortbildung bezahlen und machen lassen. Und lassen mich im Regen stehen
Wurde zudem persönlich sehr angegriffen und es wurde förmlich nach anderen Ablehnungsgründen gesucht. Ist es zulässig, den einzigen Bewerber abzulehnen nur wegen der Arbeitszeit???
12 Antworten
Kurze Antwort: Ja natürlich ist das zulässig.
Laange Antwort: Wieso sollten sie dich nicht ablehnen können? Fakt ist, dass Dein Profil nicht zur ausgeschriebenen Stelle passt. Du magst zwar die Ausbildung und dich auch bei Deinem Arbeitgeber bewährt haben. Dennoch ist dort eine Vollzeitstelle ausgeschrieben worden und du willst nur Teilzeit arbeiten. Oder habe ich das falsch verstanden? Passt also nicht. Warum sollten sie jemanden in Teilzeit einstellen, wenn sie aber Arbeit für eine Vollzeitstelle haben? Ich finde eine Ablehnung in dem Zusammenhang dann auch nicht fies, sondern sachlich begründet.
Dass Du, wie Du oben beschreibst, persönlich angegriffen wurdest, tut mir leid für Dich. Allerdings... Nachdem ich Deinen Text oben gelesen habe, frage ich mich, an welcher Stelle (und durch wen) die Gespräche denn eigentlich ursprünglich unsachlich wurden.
Da du dich beworben hast, bist du denn gewillt, Vollzeit zu arbeiten? Das geht nicht aus dem Text hervor.
Bist du dazu bereit, sehe ich ein Verstoß gegen das AGG, besser bekannt als Antidiskriminierungsgesetz. Zumal du weiblich bist und ein Mitarbeiter (also männlich) schreibst.
Außerdem bist du im halb-öffentlichen Dienst angestellt und da müssen wie du geschrieben hast, Stellen erstmal intern ausgeschrieben werden. Da dies nicht passierte, ist das bereits ein Verstoß.
Klagen ist so ein hässliches Wort, allerdings sehe ich ihr das schon für sinnvoll. Ein Anwalt kann da durchaus richtig sein um deine Rechte durchzusetzen.
klar, sie wird sofort befördert, wenn sie klagt
darauf stehen firmen am meisten und solche menschen befördern sie gerne
So ein Schmarrn, hier mit AGG anzufangen...
Es gibt weitaus mehr Kriterien, als nur die arbeitstechnischen Bedingungen.
Und ich entnehme der Frage schon, dass man weiterhin Teilzeit, statt Vollzeit arbeiten möchte.
Ja.
Die Stelle ist als Vollzeitstelle ausgeschrieben. Und da du aber nur Teilzeit arbeitest, fällst du durch das Raster und kannst diese nicht besetzen.
Somit kann die Firma sich nach geeigneten Mitarbeitern umsehen und die fehlende Quallifikation auch nachholen lassen.
Wenn du auf Vollzeit gehen würdest, ist es eine ganz andere Sachlage.
Das ist richtig, aber dann hat sie alle erforderlichen Bedingungen erfüllt und kommt mit in die Auswahl. Wer die Stelle dann letztendlich bekommt, ist eine andere Sache.
Nur, weil man zumindest die arbeitstechnischen Bedingungen erfüllt, heißt das nicht, dass man automatisch in die Auswahl kommt. Wenn die Bewerbung schlichtweg sch*** bzw. nicht "ordnungsgemäß" ist oder ein ungepflegtes Auftreten vorhanden ist, denke ich, würde man die "Auswahl" umgehen und gleich absagen ;)
Stichwort wäre hier: Erster Eindruck!
Alles ist möglich, vorallem in der Berufswelt.
Am Ende bleibt die Antwort aber die Gleiche, bei der Frage, ob man den einzigen Bewerber ablehnen darf... Ja, darf man! Dabei ist egal, wie sich der Sachverhalt darstellt.
Ja, das ist zulässig
Wenn eine Stelle Vollzeit vorschreibt, kann ein Teilzeitbewerber angelehnt werden. Warum arbeitest du keine Vollzeit, dann wäre die Ablehnung hinfällig.
Selbst dann könnten die jeden ablehnen, den sie wollen^^ Wäre zwar eine andere Sachlage, aber gleiches Ergebnis.