Feuerwerk ohne Genehmigung zur Hochzeit? Was kann passieren?
Hallo Zusammen,
ich möchte zu meiner Hochzeit ein Feuerwerk der Klasse II zünden (Brenndauer ca. 5-10 Min.). Bei der Gemeinde habe ich schon angerufen und die meinten, das sie es nicht mehr genehmigen (offiziell), aber ich kann es zünden wenn das Hotel (Ort der Hochzeit), nichts dagegen hat und es mit den Nachbarn dort abgeklärt wird (was das Hotel bei Feuerwerken angeblich immer macht).
Hotel meinte das stimmt nicht das sie das mit den Nachbarn abklären, aber ich kann gerne ein Feuerwerk zünden, aber ohne ihr wissen, also das sie komplett aus dem Schneider sind.
Kurz gesagt, Genehmigung fehlt, Gemeinde hat nichts dagegen, Hotel auch nicht, Nachbarn kann man nicht alle fragen.
Zünden oder nicht zünden? Was kann passieren? Welche Strafen in welcher Höhe?
Danke!
8 Antworten
Hallo, ich kann mich nur den Vorrednern anschließen. Das kann viel Ärger geben und Teuer werden. Oft hat die Gemende das überhaupt nicht zu bestimmen.
Wenn du ein schönes Feuerwerk erleben willst, lass es einen Profi machen. So teuer ist das gar nicht und ihr könnt die Hochzeit genießen.
LG schwuppes
du wirst auf jeden fall die örtliche Feuerwehr und das Ordnungsamt informieren müssen. Sonst kommen die und dann ist deren Einsatz von dir zu bezahlen!!!
Wo kein Kläger da kein Richter - wenn du es zündest und alles geht gut - o. k., geht was schief, sei es, weil ein Nachbar meint, die Polizei rufen zu müssen oder dass jemand zu Schaden kommt, wovon ja im Normalfall nicht auszugehen ist, dann kriegen sie dich am A.... Bekanntlich ist das Abbrennen von Feuerwerk am 31.12. und 01.01. erlaubt - wer sich nicht dran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und zahl ein Bußgeld, wenn es zur Anzeige kommt. Über die Höhe entscheidet in aller Regel die Kreisverwaltungsbehörde, also Landratsamt oder die Stadt. Natürlich macht so was bei dem Event Spaß - um allem evt. Ärger aus dem Weg zu gehen, sollte man das Feuerzeug aber aus lassen. Allerdings würde ich persönlich, ob des Spaßfaktors, derartige Ratschläge in den Wind schreiben und das Risiko eingehen. Entscheiden musst du selbst und bist damit auch für die Konsequenzen verantwortlich.
Dass ein Nachbar nicht plötzlich die Polzei ruft, ist kein Normalfall?
Wo lebst du denn? Deutschland jedenfalls anscheinend nicht...
Also die Aussage der Gemeinde ist mit Verlaub ein absoluter Witz. Ich würde auf einen ablehnenden Bescheid bestehen und dagegen dann Widerspruch einlegen. Die Ausnahme für besondere Anlässe ist im Gesetz ausdrücklich vorgesehen und wenn es keinen Stadtratsbeschluss gibt, dass in dieser Gemeinde generell keine Feuerwerke abgebrannt werden dürfen, hast Du sehr gute Chancen, dass Du vor Gericht Recht bekommen wirst und Deine Ausnahmegenehmigung bekommst.
Das Feuerwerk ohne Genehmigung abzubrennen würde ich besser sein lassen. Erfahrungsgemäß ist immer irgend ein Nachbar da der sich bei der Polizei beschwert und wenn Du dann eine Anzeige kriegst, hättest Du Dir für das Bußgeld gleich eine Firma bestellen können die das problemlos für Dich gemacht hätte (Berufsfeuerwerker benötigen diese Ausnahmegenehmigung nämlich nicht). Ein Bußgeld von 50.000 EUR wird sicher nicht auf Dich zukommen, aber selbst wenn es nur ein paar hundert Euro sind wäre eine Fachfirma im Nachhinein dann sicher die bessere Wahl gewesen.
Die Aussage "wer beschwert sich schon über ein Feuerwerk" zeugt nicht gerade von großer Ahnung. Alte Leute, die sich über alles mögliche beschweren weil Ihnen langweilig ist, Schichtarbeiter, die aus dem Schlaf gerissen werden, Eltern, deren kleines Kind Du geweckt hast, Tierbesitzer, deren Tiere sich nicht mehr beruhigen lassen, und so weiter. Potentielle Kandidaten die die Polizei anrufen gibt es genug. Du mußt Dich also nicht wundern wenn die dann 10 Minuten später anrückt und Dir sagt dass dort gerade 50 Anrufe wegen Ruhestörung eingegangen sind und dass man deshalb Deine Genehmigung sehen wolle.
Also mein Rat: Entweder eine Fach-Firma beauftragen oder auf einen ablehnenden, rechtskräftigen Bescheid bestehen gegen den Du Widerspruch einlegst. Wenn Du keine Genehmigung hast tauchen sonst evtl. noch weitere Fragen auf, z. B. woher die Feuerwerkskörper außerhalb der Silvesterzeit überhaupt stammen und ob sie denn überhaupt vorschriftsmäßig gelagert wurden, waren die vorhandenen Sicherheitsmaßnahmen und Brandschutzmittel ausreichend, usw.? Wenn jetzt noch was beim Abbrennen passiert, wird die Liste gleich noch länger.
Abgesehen davon, dass du unter dem Jahr nur ein Feuerwerk kaufen kannst, wenn du eine Genehmigung hast, würde ich mir meine Hochzeit nicht versauen lassen mit dem Ärger, der mir drohen könnte, wenn ich das Feuerwerk so zünden würde.