Ausnahmen beim Zaunbau
Hallo zusammen,
wir wollen uns einen Zaun und ein Tor um unser Grundstück bauen. Er sollte ca. 1.80m sein da unsere Kinder nur auf unserem Grundstück spielen könne. Man muss dazu sagen wir wohnen an einer Kreuzung. Wir haben vorher schon die Erfahrung gemacht das ein Ball ganz schnell über einen niedrigen Zaun geschossen wird. Unsere Gemeinde sieht in Ihrer Verodrnung aber leider nur Zäune bis 1.10m vor und will uns den Zaunbau nicht genehmigen. Welche Argumente könnte man bringen um doch noch einen Genehmigung zu erhalten.
LG
7 Antworten
In unserem Bebauungsplan steht daß man an Kreuzungen / Sichtachsen nur eine 80 cm hohe Hecke oder Zaun setzen darf. Auch ein Netz gilt als tote Einfriedung.
Ihr dürft aber folgendes machen: in Plan gucken, ab zum Bauamt, Vermesser holen, Punkte setzen und einfach Zaun 180 cm hoch ziehen wo es erlaubt ist.
Oder einfach Zaun bauen, irgendjemand wird das schon lesen oder ein Gemeinderatsmitglied, der auch mal für seine kleinen Kinder einen Zaun bauen wollte und nicht durfte, zeigt Euch nach einem Sonntagspaziergang an und dann könnt ihr wieder rückbauen...
Mach einfach eine Vorrichtung gegen die Kreuzung, dass du ein Netzt spannen kannst wenn die Kinder Ball spielen. Man kann auch spielen ohne , dass ein Ball ständig über den Zaun fliegt.
Ich denke, hier habe ihr keine Chance beim Bauamt durchzukommen. Auch das Argument mit dem Ball wird nicht ziehen. Auch der Ball wird bei einer Zaunhöhe von 1,80 m drüber geschossen.
Die Kinder müssen eben so spielen, dass kein Ball zu
dieser Stelle kommt. Oder eben auf einen Sportplatz gehen und das
machen unsere Kinder.
Das sieht ja dann wie ein Gefängnis für Eure Kinder aus. Ein normaler Gartenzaun tut es auch. Damit sind schon Millionen von Kindern aufgewachsen und haben es überlebt. Die Gemeinde wird es nicht erlauben.
Wir haben einen sehr großen Garten, da fällt die Höhe des Zauns gar nicht auf ;-). Wir haben auch eher Angst um die Autofahrer. Wenn ein Fall einfach so aus dem nichts angeflogen kommt ist nicht gerade von Vorteil für diese.
Wenn Ihr nachweist, dass die Höhe der Gefahrenabwehr dient, muss Euch die Bauaufsicht eine Abweichungs-/Befreiungsgenehmigung von der Ortssatzung geben. Also Bauantrag stellen und darin Höhe begründen.