Hotel im Wohngebiet: Wie laut darf gefeiert werden und wie oft dürfen Feuerwerke gemacht werden?
Wir wohnen neben einem Hotel, das jeden Samstag Hochzeitsfeste durchführt. Inzwischen arten die Feiern unserer Meinung und der unserer Nachbarn nach immer mehr aus, d. h. es wird nicht mehr nur innen gefeiert, sondern außen (ca. 20 Meter von unserem Garten entfernt) werden Verstärker aufgestellt, es wird ca. 4 - 5 Stunden lang draußen Musik gemacht und lautstark Trinklieder gesungen. Nachts werden dann meist um ca. 23.00 Uhr Feuerwerke veranstaltet, während derer viele Hunde (auch Pferde sind in unmittelbarer Nähe) Angst haben. Ich würde jetzt gerne wissen, ob bzw. bis zu welchem Grad dies von Anwohnern geduldet werden muß. Vielen Dank schon im voraus für Ihre Antworten.
3 Antworten
Erst mal muss festgestellt werden, ob es sich tatsächlich um ein reines Wohngebiet handelt. Wenn ja, dann ist festzustellen, ob hier überhaupt ein Hotel sein darf.
Auch ein Hotel muss außerhalb seiner Räumlichkeiten auf die Nachtruhe um 22.00 Uhr Rücksicht nehmen, egal ob Wohngebiet oder nicht.
Ein Feuerwerk darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Gemeinde oder Stadtverwaltung ausgeführt werden. Wenn dies aber in einem Wohngebiet ist, dann gehe ich davon aus, daß hier überhaupt keine Genehmigung vorliegt.
Was ist das denn für ein Laden? Jedes gute Hotel würde so einen Zirkus nicht veranstalten. Es gibt Gesetze in Deutschland, die auch ein Hotel zu beachten hat. Ich würde mich hier rechtlich beraten lassen. Vielleicht sollte man mal auch die Polizei bemühen, wenn wieder nach 22.00 Uhr Krach ist oder mal feststellen lassen, ob eine Genehmigung für ein Feuerwerk erteilt worden ist. Dann kann man später schon mal etwas amtliches vorlegen.
Ein Feuerwerk darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Gemeinde oder Stadtverwaltung ausgeführt werden. Wenn dies aber in einem Wohngebiet ist, dann gehe ich davon aus, daß hier überhaupt keine Genehmigung vorliegt.
nein nur eine Privatperson benötigt eine genemigung eine Firma nicht....
Wenn ein Hotel in einem Wohngebiet liegt, liegt bei mir die Vermutung nahe, daß es sich nicht um ein reines Wohngebiet handelt, sondern um ein gemischt-gewerbliches Gebiet. Also dort, wo neben der Wohnbebauung auch Gewerbebetriebe zugelassen sind (neben dem Hotel auch Einzelhandel, Gastronomie etc.) Die Stadtverwaltung (Bauamt) kann Dir im Zweifel Auskunft erteilen. - Denn für ein gemischt gewerbliches Gebiet gelten andere Grenzwerte wie für ein reines Wohngebiet.
Es ist kein Mischgebiet. Auf der einen Straßenseite liegt das Hotel mit Gastronomie, das der Gemeinde gehört und auf der anderen Straßenseite ist das Wohngebiet. Die ursprünglichen Bauherren der Häuser mussten wohl auch etwas unterschreiben, dass sie "manchmal" Geräusche des Hotels akzeptieren. Wie weit dies aber von Seiten des Hotels ausgereizt werden darf, interessiert mich.
Aber die Lärmschutzverordnung hat auch da gültigkeit und Feuerwerk ist nur mit Ausnahmegenemigung zulässig und die gibts nicht für jedes Wochenende!
Es gelten die gleichen Lärmschutzbestimmungen wie für andere Menschen da gibt es keine Ausnahmeb.Und Feuerwerk muss genemigt werden und das gibt es nur in Ausnahmefällen und nicht jedes Wochenende.Wendet euch am besten alle die betroffen sind an das Ordnungsamt und erstattet Anzeige.Die mUsseb mit erheblichen Strafen rechnen und müssen bei Wiederholungen mit verlust der Konzession rechnen.Und Sondergenemigungen erhalten sie keine mehr das ist sicher!