Feuerwerk kaufen mit 13
Liebe User ich wollte wissen ob mein Sohn mit meiner schriftlichen erlaubnis feuerwerk der klasse 2 kaufen darf
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8 Antworten
Wenn ein Feuerwerk erst für eine bestimmte Altersklasse freigegeben ist, darf dieses auch mit einer schriftlichen Erlaubnis der Eltern an Kindern ausgehändigt werden. Diese Regelung dient der Gefahrenabwehr und daher kann dort keine Ausnahme durch Erlaubnis der Eltern stattfinden. (Kinder dürfen auch keine Feuerwerke zünden, selbst wenn Eltern dies erlauben oder beaufsichten würden - auch wenn die Praxis sicherlich anders aussieht.)
Ich wollte mit meiner Antwort alle möglichen Situationen abgedeckt wissen, da Feuerwerke eine Gefahrenquelle sind und Kinder nur zu gerne mit diesen herumspielen. Ich würde sogar soweit gehen, dass 95 % der Erwachsenen um Mitternacht in Mitten einer alkoholreichen Feier nicht die nötige geistige Reife für einen fachgerechten Umgang Aufbringen können.
"Feuerwerkkörper dürfen nicht an Kinder verkauft werden."
Eigentlich eindeutig, oder? Und ganz ehrlich, schriftliche Erlaubnis? Übertrieben?
Ich denke das die Frage keinen mehr interessiert. Aber falls doch, dann werde ich dazu mal etwas gründlich sagen:
Der Verkauf von Feuerwerk Klasse 2 darf nur an Personen ab 18 Jahren erfolgen! Da kann man als Kind mit sonst noch was für einer Erlaubnis von den Eltern ankommen, Kinder und Jugendliche werden es ganz einfach unter 18 Jahren nicht bekommen. Kinder die das 12. Lebensjahr erreicht haben dürfen mit einem Personalausweis Kinderfeuerwerk kaufen z.B. Knallerbsen, Konfettiknaller, Knallbonbons und sowas in der Art. Wenn man das als Vater oder Mutter nicht weiß, dann muss ich ehrlich sagen sollte dieser Vater oder diese Mutter sich beraten lassen was sie einem Kind oder Jugendlichen ab und bis zu einem gewissen Alter vertrauen dürfen/können. Es ist auch so, unter der Aufsicht eines Erwachsenen (Mindestalter 18 Jahre) dürfen Kinder und Jugendliche die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben Böller, Batterien und Raketen anzünden. Hier ist der Erwachsene für wirklich alles verantwortlich. Wenn da etwas schief geht wodurch z.B. andere Personen verletzt werden dann muss der Aufpasser dafür haften.
das problem meine tochter ist im krankenhaus(2 J) und ich möchte sie nicht für feuerwerk allein lassen
Ich sage Nein!!!, weil: 1. Die Gesetze für Feuerwerkskörper in DE sind sehr streng. 2. Keine Jugendfreigabe bedeutet das Jugendliche dies nicht benutzen dürfen. Ob das mit der Erwachsenen Aufsicht erlaubt ist weiß ich nicht! 3. Kommt auf Kassierer an!
also hast du das nicht im nebensatzt vergessen