Darf man Feuerwerk per Post schicken?

8 Antworten

Feuerwerkskörper gehören gemäß ADR bzw. GGVS (alt) zu den Gefahrstoffen Klasse 1. Für den Versand gelten hier äußerst geringe Freimengen. Denn sonst benötigt der Fahrer zum Transport den Gefahrgut-Schein (ADR-Schein) und muß sein Fahrzeug mit einer Warntafel (orange) kennzeichnen.

Darüber hinaus kann es aber sein, daß die Deutsche Post AG in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen den Versand von Gefahrgütern (insbedondere der Klasse 1 für explosive Stoffe) grundsätzlich ausschließt.

Hallo,

Die Post (DHL) macht keine Gefahrguttransporte von Feuerwerkskörpern. Ohne geprüften Gefahrgutkarton und ohne Kennzeichnung (1.4S / 1.4G) darf Feuerwerk nicht versendet werden. Also definitiv nein, die Post macht keine Feuerwerkstransporte. Als Privatperson ist das definitiv nicht erlaubt!!!

Viele Grüße

Ja es ist erlaubt, aber nur in einem 1.4 Sicherheitspaket.. Der versand liegt bei 8€ ca pro Paket!