Feuerwerk aus Polen einkaufen mit Erlaubnis?
Man darf mit einer Erlaubnis nach Paragraph 27 Feuerwerk der Klasse F3 und F4 legal erwerben (sowas verstehen die meisten unter Polenböllern).
Meine Frage ist nun, ob ich also einfach nach Polen fahren darf, dort für mich legale Ware einkaufe und damit über die Grenze fahre. Darf ich das selbst einführen?
Oder darf ich es nur online auf deutschen Seiten, die diese Ware anbieten einkaufen?
Zur Info: Online gibt es auch DumBum und Ähnliches. In Polen direkt gibt es jedoch mehr Auswahl und die Ware ist teilweise auch viel günstiger.
Eine Erlaubnis habe ich ja.
2 Antworten
Müssen in D verwendete Feuerwerke nicht gewissen Siegel besitzen, die in Polen oftmals vergebens gesucht werden ?
BAM wurde abgeschafft
Trotzdem ist sie auf jedem deutschen Feuerwerk drauf. Zumindest war das bisher so
Mit dem 27er darfst du kein f4 kaufen, sondern nur f3. Wenn du den Schein hast darfst du auch das Zeug in Polen kaufen. Allerdings würde ich abwägen, was näher ist. Irgendein deutscher Shop oder die polnische grenze. Wenn du den 27er hast und f3 verwenden willst, musst du das vorher anmelden und einen geeigneten Ort vorweisen, wo du das zünden kannst. Den 27er Schein zu bekommen, setzt auch ein paar Sachen vorraus, wie entsprechende Lagermöglichkeiten und eine Versicherung für f3 feuerwerk.
Ich hab den Schein
Das ist mir alles bewusst. Allerdings frage ich mich ob das Einführen der Pyrotechnik möglicherweise illegal ist, da ich ja trotzdem nur eine Privatperson bin...
Soweit ich weiß darf man AUCH mit diesem Schein F4 kaufen.
Darf man NICHT. für f4 muss man ausgebildet sein.
Ich bin mir da nicht ganz sicher. Ich weiß aus dem Stehgreif jetzt nicht was sich im Laufe der Jahre so alles geändert hat, aber es gab ja im Forum immer die ewige Diskussion welchen F4-Schein man machen sollte. Bei F4 unterscheidete man zwischen §7 , §20 und §27. Man konnte den F4 also auf drei Arten erwerben. Der §20 war der nicht so Beliebte, weil man nur für die Firma zünden durfte und auch nicht selbst erwerben konnte. §27 war begehrt, weil man selbst zu Privatzwecken F4 erwerben und zünden durfte, insofern man keine Geld mit machte. Eine Ausbildung und die vorgeschriebenen Helferscheine brauchte man für alle 3 Arten des F4-Scheins. Wie gesagt weiß ich jetzt nicht wie sich alles geändert hat, aber ich weiß das man mit §27 Zeugs in F4 erwerben konnte. Ich vermute mal, das man also einen separaten Eintrag für F4 braucht. Vermutlich ist es auch das, was der Fragesteller meinte.
Das kann gut sein. Dennoch braucht er dann wohl fachkunde.
Es gibt durchaus Feuerwerk in Polen welches verschiedene Siegel trägt. Um dies dann legal kaufen zu dürfen muss eine CE Nummer und die Kategorie (F-Nummer) angegeben sein. Auf den meisten ist das vorhanden. Die BAM Nummer ist nur Notwendig, sofern die Artikel hier in Deutschland verkauft werden sollen. Da das nicht der Fall ist ist dies natürlich hinfällig. Die Frage ist nur, ob ich dann selbst nach Polen fahren darf und die Sachen selbst einführen darf. Denn für Onlinebestellungen ist der Vertreiber des Feuerwerks verantwortlich.