Fertiggarage mit Mängel - Minderung des Kaufpreises?
Hallo Leute,
Ich habe mit einer Baufirma ein Haus gebaut. Das Haus wurde fertig gestellt. Garge wurde geliefert ( alles Frist gerecht ). Das Haus wurde auch bereits dem entsprechend mit dem Bauleiter abgenommen. Auch die Garage Innen wurde abgenommen. Da wir noch ein Carport (mit Garage verbunden) bekommen hatten, dass zum Abnahmetermin noch nicht aufgestellt war, haben wir die Garage von außen noch nicht abnehmen können.
Das Carport wurde leider zum ersten Termin falsch aufgestllt und es wurden Bolzen in der Garage verbaut ( Außenseite ) Beim 2ten Termin wurde dann das Carport richtig verbaut, da die Planung endlich richtig war.
Nun haben ich natürlich Löcher in der Garage, bzw. die Bolzen könne Teilweise nur abgeflext werden. Eine andere Firma meinte wenn man dies ausbessert mit Farbe würde man das aber immer sehen ( Außenseiter der Garage in richtung Haus somit im Blickfeld)
Meine Frage ist nun, Welche mittel ich habe. Kaufpreisminderung? Umtausch? oder muss ich die Außbesserung und damit die Verschlechterung in Kauf nehmen?
Danke
mfg
3 Antworten
Nein, aus meiner Sicht ist das ein Baumangel, aus dem ein Bauschaden entstehen kann. Du hast auf Bauwerke eine 5jährige Gewährleistung, somit würde ich das sofort schriftlich reklamieren. Sicherlich gibt es einen Auftrag zur Erstellung des Hauses, in dem die Garage mit einbezogen wurde. Es besteht im ersten Schritt immer die Möglichkeit vom Unternehmen Nachbesserung zu verlangen.
Das kann auf jeden Fall beanstandet werden, das würde ich so niemals akzeptieren und ggf. einen Anwalt einschalten, so geht das nicht.
Warum soll aus abgeflexten Schrauben ein Baumangel entstehen? Wenn die Köpfe an den Schrauben wären ist es auch kein Baumangel.
Die Firma die das angesehen hatte, meinte das die Flex natürlich einen gewissen Radius hat und somit automatisch an die Fassade der Garage einkerbungen entstehen da nicht genau auf den mm die Bolzen abgeflext werden können.
Was ist denn vertraglich vereinbart? Wenn man erst Möglichkeit zur Nachbesserung geben muss, ist das der Weg.
Danke für deine schnelle Antwort. :-) Ja sicherlich ist die Nachbesserung als ersten Schritt anzunehmen. Aber Fakt ist auch, dass durch das Verpachteln und die Farbe immer eine Art Farbklecks an der Garage zu sehen ist. Insgesamt wäres das 8 Löcher bzw. Farbunterschiede.Ich denk mir eben man möchte ja schließlich auch kein neues Auto abholen und dann im Lack 8 hellere Stellen haben. Wenn man es so vergleicht.
Wenn Du z.B. die Garage schon benutzt, dann ist sie ebenfalls abgenommen. Es wäre mir auch neu, dass man ein Bauwerk nur innen und nicht außen abnehmen kann. Es gäbe allenfalls eine Abnahme mit Mängeln. Bezüglich der Farbausbesserung würde ich eine Seite der Garage neu streichen lassen (das kann so teuer nicht sein) und dem Unternehmen in Abzug bringen.
Bei der Bauabnahme wurd schriftlich festgehalten dass nur der Innere Bereich gemeinsam Besichtigt wurde und als Mängelfrei abgenommen wird. Da noch restarbeiten an der Garage vorgenommen werden, erfolgt die Abnahme der Garage erst nach Fertigstellung des Carports. Da dieses mit der Garage verbunden ist. Die Garage wird von uns noch nicht genutzt, da die Einfahrt noch nicht fertig ist.
Aber was ist wenn die Nachbesserung zwar den Schaden evtl überdeckt, jedoch die Nachbesserung eindeutig zu sehen ist und somit natürlich rein vom Aussehen natürlich sehr fragwürdig aussieht. mfg