Fernlicht bei in Ortschaft mit 50er Schild?
Bei uns wurde vor kurzem ein Ortsschild kaputt gefahren und es wurde erstmal mit einem 50 kmh Schild ersetzt. Dürfte man hier in der Nacht dann mit Fernlicht durchfahren? Wäre ja theoretisch nicht unbedingt als geschlossene Ortschaft zu erkennen.
7 Antworten
Theoretisch darfst du da mit Fernlicht fahren. Es gab aber schon Rechtsprechungen die die Ortskenntnis bewiesen haben und denjenigen darauf hin trotzdem für schuldig erklärt haben.
Da du weißt dass da mal ein ortseingangsschild stand, musst du dich verhalten als wenn eines da wäre zumal es provisorisch durch ein 50er Schild ersetzt wurde.
Der es nicht weiß wird eine Ortslage erkennen. Bei trotzdem fahren mit Fernlicht wird wohl niemand ahnden, wenn keine Gefährdung vorhanden war.
Es ist schon sehr schwer, eine Ortschaft nicht als Ortschaft wahrzunehmen...
In Deutschland ist Fernlicht übrigens auch nicht erlaubt, wenn die Straßen eine Beleuchtung haben.
Wie es in Deutschland ist weiß ich nicht. Klar ist es schwer, aber mir geht's ja nur um die Theorie mehr oder weniger.
Geschlossene Ortschaften haben mit Fernlicht nicht zu tun. Du kannst selbstverständlich Fernlicht benutzen.
@Kleidchen2, klar und evtl Passanten blenden?
Es ist nicht generell erlaubt. Man darf es zwar kurz einschalten, wenn etwas unübersichtlich ist, aber nicht permanent damit durch eine geschlossene Ortschaft fahren.
Das war vor 40-Jahren schon so und gilt heute noch..
In der Fahrschule gepennt, als das Thema dran war?
aber nicht permanent damit durch eine geschlossene Ortschaft fahren.
Nicht richtig, dazu die StVO §17 Abs.2:
Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden.
..also nur dann ist Fernlicht nicht erlaubt und wenn kein anderer entgegenkommt oder mit geringen Abstand vorausfährt.
Ok, für Dich hätte ich außer Passanten auch noch entgegenkommende oder vorausfahrende Fahrzeuge erwähnen sollen.
Dein Kommentar, dass dies generell nicht erlaubt sei und nur kurz eingeschaltet werden darf, wird dadurch auch nicht richtiger.
Zudem es in der StVO nicht um die Blendung von Passanten geht, einfach mal die StVO lesen anstatt Vermutungen anzustellen.
Hast wohl selbst gepennt in der Fahrschule bei dem Thema 🙄
Lach... Bestimmt nicht, sonst würde ich nicht schon 46 Jahre unbeschadet und punktelos Auto fahren. Da kann es nicht so verkehrt sein, wie ich bis jetzt fahre. Fahr, bzw leb mal auf dem Land, Du würdest Dich wundern, wie oft und gern “Dorfsheriffs“ Knöllchen“ verpassen würden, wenn sie einen “Grund“ sehen/finden. Aber fahr wie Du es für richtig hältst.
Und inwiefern hat dies nun etwas mit deiner falschen Aussage und den gesetzlichen Regelungen zu tun welche Du in der StVO findest ?
Aber fahr wie Du es für richtig hältst.
Dies kannst Du gerne so machen, ich richte mich nach dem Gesetzgeber.
Praxis. Ich fahr nach dem Motto :“Was Du nicht will, daß man Dir tut, das füg` auch keinem Anderen zu“.
Nennt sich auch Rücksicht, StVO hin oder her.
Oder willst Du mir jetzt erzählen, daß Du noch nie über den Fahrer eines entgegenkommenen Fahrzeug geflucht hast, weil das Fernlicht zu spät abgeblendet wurde, nur weil es der StVO nach “erlaubt“ ist?
Und was hat dies nun mit deiner falschen Aussage gegenüber den tatsächlichen gesetzlichen Bestimmungen zu tun ? Mir erschließen sich deine weitere Kommentare auf deine Aussage nicht, die dadurch nunmal nicht richtiger wird 🙄
Dann hast Du meine Kommentare nicht verstanden oder willst sie nicht verstehen. Aber, ok... Du hast recht und ich....
Sorry, Du gehst andere Leute an, wirfst denen vor in der Fahrschule gepennt zu haben. Schreibst aber selbst Unsinn im gleichen Kommentar von dir 😂😂😂
Du bist der Knaller 👍🏼
Nach deiner Logik dürfte man Passanten ausserhalb geschlossener Ortschaften also blenden? Wohl nicht.
Natürlich gilt überall das Gebot der Rücksichtnahme. Ich weiß aber auch, dass die Regelung eines angeblichen pauschalen Fernlichtverbots innerhalb geschlossener Ortschaften eine Mär ist. Antitroll hat es dir ja gezeigt.
Vielleicht solltest du also das Motto, "Was Du nicht will, daß man Dir tut, das füg` auch keinem Anderen zu“ auch hier anwenden.
Ansonsten wünsche ich dir eine gute Fahrt.
Deine Frage war, ob Du generell mit Fernlicht innnerhalb der momentan “ortsschildlosen“ Ortschaft fahren darfst/kannst, obwohl weißt, wo sie anfängt und, endet. Von außerhalb war nicht die Rede. Da gilt natürlich auch abblenden, wenn Menschen oder Tiere zu sehen sind. Insofern halte ich mich an:“was Du nicht willst ....“. und es war nicht nötig mich darauf hinzuweisen.
Meine Frage war eine andere. Ich bin nicht der FS. Du hast mich persönlich angegriffen mit Häme, die nicht mal gerechtfertigt war. Da kannst du ruhig mal kleinere Brötchen backen.
Ok, das habe Ich übersehen, daß nicht Du nicht der FS warst, bzw ein anderer User die STVO benannt hat. Insofern entschuldige ich mich für die Häme.
Dieser Kommentar war von Dir
- Geschlossene Ortschaften haben mit Fernlicht nicht zu tun. Du kannst selbstverständlich Fernlicht benutzen und dafür galt mein Kommentar an Dich. Aber Du kannst ja auch ganz gut “zurückschießen“ und ich bin nicht beleidigt.
Dann ist es ja gut. Weiterhin unfallfreies Fahren!
Danke, wünsche ich Dir auch.
In der österreichischen StVO ist in einer geschlossenen Ortschaft mit Tempo 50 das Fernlicht nicht erlaubt.
Ich bin in Deutschland. Es gibt genügend dunkle Ecken in geschlossenen Ortschaften, die Fernlicht nötig machen.
Okay.. dann ist es vielleicht bei euch anders geregelt.
Sinnlose Frage, da Du weißt, wo die geschlossene Ortschaft anfängt und wo sie endet. Also dazwischen Fernlicht aus.
Scheint mir, als wenn Du das Nichtvorhandensein des Ortsschildes “ausnutzen“ willst. Kann das sein?
Mir geht es ja nur um die Rechtslage dabei. Was nun wäre wenn man theoretisch von der Polizei aufgehalten werden würde.
Das Ausnutzen versteh ich nicht. Was soll mir das bringen, durch die Ortschaft zu blenden?
Zum 1. Satz. das würde evtl ein Knöllchen geben.
Zum 2. und 3. Das war scherzhaft gemeint😉
Okay vielen Dank. Wie stünde es um jemanden, der nichts davon weiß? Ist alles hier jetzt theoretisch natürlich.