Fernhochschule kündigen?
Also ich habe für ein PRIVATES Fernstudium bereits den Studienvertrag unterschrieben und geschickt. Allerdings hat mir die Hochschule mitgeteilt, dass noch einige Dokumente fehlen würden und bis deren Übergabe noch keine Immatrikulation erfolgen könnte.
Nun habe ich ein besseres Angebot gefunden und möchte aus dem Vertrag zurücktreten. Kann ich den bereits unterschriebenen Studienvertrag sofort kündigen sofern noch keine Immatrikulation erfolgt ist?
5 Antworten
Kündigen musst Du meiner Auffassung gar nicht, weil ja noch kein Vertrag zustande gekommen ist. Sicherheitshalber würde ich dem Institut aber mitteilen, dass Du Dich um ein anderes Institut entschieden hast und Du somit um Vernichtung der eingereichten Unterlagen bittest. Die fehlenden Unterlagen wirst Du deshalb auch nicht nachreichen.
Weil die notwendigen Voraussetzungen (Nachweise in Form von Unterlagen) noch nicht erfüllt wurden. Die Immatrikulation erfolgt (zumindestens an meiner Hochschule) erst dann, wenn man den Semesterbeitrag bezahlt hat.
Woher kennst du den Vertrag?
Verträge sind einzuhalten. Dass du bisher deine Unterlagen nicht komplett eingesandt hattest ist ja dein Verschulden. Dass du ein besseres Angebot gefunden zu haben glaubst, interessiert niemanden.
Wenn du da kündigst, wirst du trotzdem, mindesten einen Jahresbeitrag, zahlen müssen. Ich schätze sogar zwei.
Nein das stimmt so nicht. Fernstudiumverträge haben eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten, danach kann man jederzeit kündigen.
Dann versuch doch dein Glück. Wieso fragst du denn hier überhaupt, wenn du es sowieso besser weißt?
Weil diese Kündigungsfrist erst NACH der Immatrikulation gegeben ist und ich gefragt habe ob ich aus dem Vertrag sofort zurücktreten kann wenn noch KEINE Immatrikulation erfolgt ist. Wieso gibst du Antworten auf Fragen bei denen du dich nicht auskennst?
Was steht denn dazu in den Vertragsbedingungen.
Bei der SGD kann man sogar 4 Wochen gratis testen.
Die ich auch empfehlen kann.
die sind froh wenn sie Studenten finden. ICH würde mich einfach nicht mehr melden und abwarten.
Ohne vollständige Unterlagen erfolgt keine Immatrikulation - und ohne Immatrikulation kein Vertrag . So sehe ich das.
"Also ich habe für ein PRIVATES Fernstudium bereits den Studienvertrag unterschrieben und geschickt."
Der Vertrag ist also bereits geschlossen. Dass er noch Unterlagen nachreichen muss, hat ja er zu verantworten.
Und trotzdem kommt es darauf an, was in den Vertragsbedingungen steht.
Bei der SGD kann man sogar 4 Wochen gratis testen, ob man das Studium weiterführen will.
Warum sollte noch kein Vertrag zustande gekommen sein?