Fenster kippen bzw. offen stehen lassen?
Ich wohne seit März in meiner Mietwohnung und habe eigentlich immer alle Fenster gekippt. Seit der Heizperiode sind nur noch die Fenster im Schlaf- und im Kinderzimmer tagsüber gekippt, nachts mache ich sie zu. Die Fenster in den anderen Räumen kippe ich nur noch nach Bedarf. Nun hat mich am Wochenende mein Vermieter darauf hingewiesen, dass ich im Winter die Fenster nicht kippen darf, sondern zum Lüften die Fenster kurz aufmachen soll und dann wieder verschließen. Sollte ich weiterhin alle Fenster kippen, würde er mir eine Abmahnung schreiben müssen. Wenn ich die Fenster ganz aufmachen soll, müsste ich jedes Mal die Fensterbretter abräumen. Darf er das von mir verlangen ? bzw. kann ich dafür eine Abmahnung bekommen?
16 Antworten
Der Vermieter hat auf die richtige Lüftngsweise aufmerksam gemacht. Öffnet man ein Fenster ganz, ist die gesamte Luft im Winter in wenigen Minuten komplett ausgetauscht - was über die Kippstellung wesentlich länger, bald eine Stunde (je nach Größe des Raumes) dauern kann, um den gleichen Effekt zu erzielen. Außerdem sind die Fensterleibungen und bevorzugt Außenwände (überhaupt auch nicht mehr in ganz neuen Häusern) häufig nicht richtig isoliert und machen - gerade in der kalten Jahreszeit - gern Probleme mit Schinmelbildunng. Besonders gefährdet sind Räume mit viel Feuchtigkeitsbildung (Küche, Bad, und auch Schlafzimmer womöglich).
....Schließt man nach einigen Minuten das vorher komplett geöffnete Fenster wieder, kühlt der geheizte Raum nicht so sehr aus, und er heizt sich wieder besser und schneller auf, als wäre gar nicht gelüftet worden.
Aufgrund dieser Vorteile soll man in der kalten Jahreszeit gezielt Stosslüftung betreiben (mehrmals am Tag die Fenster ganz auf für einige Minuten) als nur Kipp, und dementsprechend auch heizen, damit sich die Luft schnell wieder erwärmt.
Der Vermieter darf seinen Mieter auf richtiges Lüften aufmerksam machen, notfalls auch mehrmals. Vorschreiben, wie er zu lüften hat, hat er ihm jedoch nicht. Bzw., mancher Mieter hält sich notorisch gar nicht daran. Allerdings hat es schon Vermieter gegeben, die kündigen den Mieter wirklich, wenn Schäden in der Wohnung entdeckt werden, aus Angst um ihr Eigentum - weiter braucht man diesen Fakt nicht ausführen. Diesbezüglich ist der Vermieter trotz allem "am längeren Hebel", wenn er es denn möchte.
Entstehen Schimmelschäden durch falsches Lüftungsverhalten des Mieters, muss der Mieter generell für die Renovierungskosten aufkommen, sofern die Schuldfrage diesbezüglich eindeutig geklärt ist.
Unparteiisch geklärt wird die Schuldfrage bevorzugt durch den Besuch eines Baubiologen, der die Situation am Haus und in der Wohnung genau prüft (Bausubstanz, Feuchtigkeit in den Wänden, etc.). Dazu muss ein Termin vereinbart werden, den der Mieter auch einzuhalten hat. Er muss den Baubiologen in die Wohnung einlassen, wenn sich der ankündigt.
Kippen macht eine kalte Zimmerdecke, nimmt Wärme weg, aber nicht auf gute Art. Gegen Schimmel zwecklos.
Beim sog. Stoßlüften hingegennimmt die Luft die Feuchtigkeit von den Wänden auf und trägt sie nach draußen, wenn die Fensterflügel weit auf sind. 10 min. max. Dann bleibt der Raum trocken.
Da die Wärme vor allem von Gegenständen und Textilien gehalten wird, kühlt das Stoßlüften die Räume nicht aus. Wenn die Fenster geschlossen werden, wird es gleich wieder warm.
So haben es mir Experten erklärt. Ihr Vermieter weiß das auch, offenbar.
Informiere Dich mal im Netz über richtiges Lüften. Kippen ist kein Lüften, sondern Kühlen.
Hier wäre ein Link. Lies Dir den Text mal aufmerksam durch und Du wirst sehen, was Dein Vermieter empfiehlt, trifft genau zu.
In der warmen Periode sind dauergekippte Fenster meistens unproblematisch, aber in der kalten Jahreszeit kühlen die Außenwände aus und in dem Moment, wo die Temperatur der Wandoberfläche den Taupunkt unterschreitet, fängt es nahezu unweigerlich zu Schimmeln an.
Auf diese Weise Schimmel zu verursachen, ist eine Schädigung des Gebäudes, also des Eigentums Deines Vermieters, die mit normaler Abnutzung, welche über die Miete bezahlt ist, nichts zu tun hat.
Folge ist die Notwendigkeit einer aufwändigen Sanierung und nahezu immer ein Streit darüber, wer Schuld ist. In Deinem Fall, also wo Du jetzt schon darauf hingewiesen bist, wird dieser Streit aber nicht stattfinden, sondern die Schuldige steht von Anfang an mit allergrößter Wahrscheinlichkeit fest. Durchaus könntest Du abgemahnt werden mit Recht und ggf. auch mit der Folge einer fristlosen Kündigung, wenn Du Dich nicht daran hältst.
Prüfe mal alle Außenwände, der genannten Zimmer. Wenn ihr an der Außenwand Möbel stehen habt, vor allem auch die Flächen dahinter, ob noch alles schimmelfrei ist. Wenn ja, hast Du unheimlich Glück gehabt und solltest froh sein, dass Dich Dein Vermeiter noch aufmerksam gemacht hat.
Das jedesmal Fensterabräumen kann man vermeiden, indem man die Fensterbretter einfach nicht voll stellt. Die Wohnung schimmelfrei zu halten ist viel wichtiger, als irgendwelche Deko im Fenster und wenn man Abstellflächen braucht, kann man woanders noch Regalböden montieren.
Ich gehe auch davon aus, dass der Vermieter schon weiß, weshalb er so sehr darauf achtet, dass Du die Fenster tagsüber zu machst.
Wenn ich die Fenster ganz aufmachen soll, müsste ich jedes Mal die Fensterbretter abräumen.
ja dann räum die Fensterbretter ab.. dein Vermieter hat vollkommen recht und er kann das auch verlangen.. er hat dich auf richtiges Lüften hingewiesen, denn so wie du es machst, ist es total falsch.. und du wirst bald mit Schimmelproblemen zu kämpfen haben.. mal abgesehen von der Heizkostenrechnung , die dann richtig hoch wird
dann bist halt du nicht in der Lager, RICHTIG zu lüften.. hast dann Schimmel im Haus, kannst dafür zur Rechenschaft gezogen werden, da du NACHWEISLICH FALSCH gehandelt hast..
Und meine Heizkosten sind meine Sache
Nicht nur, die anderen Mieter müssen wegen dir erheblich mehr Heizkosten zahlen. Nicht nur dass deren direkte Verbrauchskosten steigen sondern die Heizkosten insgesamt, da 30 bis 50% nach Wohnfläche als Grundkosten berechnet werden.
Du gehörst auf eine schwarze Liste, die jeden Vermieter vor dir warnt.
Natürlich kannst du sie mal zum lüften auch eine kurze Zeit ankippen- aber nicht den ganzen Tag! 10 Minuten reichen zum lüften. Den ganzen Tag angekippt ist Blödsinn, lässt die Wände unnötig auskühlen und kostet sinnlos Heizenergie. Der Vermieter hat schon Recht.... so lüftet man nicht.
Lüften kann man immer noch wie man will - ich habe meine Fenster permanet auf Kipp und das ist ja wohl meine Sache. In keinem Mietvertrag der Welt steht, dass man das nicht darf.
Ich hätte das Gefühl zu ersticken, wenn die Fenster zu sind
Das mag sein, aber es geht hier ja auch um's "richtige Lüften", sprich: Feuchtigkeitsbildung zu vermeiden.
Dafür muss die Luft durch Stoßlüftung immer mal (mehr oder minder) komplett ausgetauscht werden, feuchte gegen frische Luft.
Mach es mal: mach mal Durchzug für ein paar Minuten und Du wirst Dich wundern, wie viel Feuchtigkeit sich (trotz Kippfenstern) zuerst an den Scheiben niederschlägt. Wenn die weg ist, kannst Du wieder schließen.
Lüften kann man immer noch wie man will - ich habe meine Fenster permanet auf Kipp und das ist ja wohl meine Sache. In keinem Mietvertrag der Welt steht, dass man das nicht darf.Ich hätte das Gefühl zu ersticken, wenn die Fenster zu sind
Du irrst gewaltig! In (fast) jedem MV oder den AGB des Vermieters gibt es Vorgaben zum richtigen Lüften, an die ist der Mieter gebunden.
Wenn du so viel Frischluft brauchst, ziehe um in ein Zelt oder eine Höhle.
Mit deinem egoistischen Verhalten schadest du dem Vermieter, den anderen Mietern und der Umwelt. Einest Ages kannst du dafür zur Verantwortung gezogen werden, und das wird teuer.
Ich habe noch nie die Fenster voll augemacht, die stehen bei mir permanent auf Kipp, im Sommer steht die Terassentür dabei noch auf und im Winter ist sie zu - und kein Mietvetrag in Deutschland verbietet das - das ist völlig absurd.
Ich würde ja ersticken wenn ich nur ein paar Mal am Tag stoßlüften würde, ich will permanent frische Luft und das ist auch mein gutes Recht - es gibt keine Rechtsgrundlage, die das verbietet.
Und meine Heizkosten sind meine Sache