Feier in Restaurant absagen?
Liebe Rechts-Experten,
ich habe für die Einschulung meiner Tochter in einem Restaurant angefragt und sozusagen reserviert, dass wir dort mit 20 Gästen feiern wollen. Der Wirt sagte mir einige DInge zu, die sich nun plötzlich anders darstellen. Kann ich (4 Wochen vor der Feier) diese Verabredung einfach absagen oder kann es sein, dass ich ihm sozusagen Schadensersatz zahlen muss?
Danke und viele Grüße Maura
6 Antworten
Wenn Du nur einen Tisch reserviert hast und nicht ein Buffett oder sonst was bestellt hast, kannst Du es auf jeden Fall einfach absagen. Und selbst wenn: der Wirt hat ja noch nicht irgendwas vorbereitet, vier Wochen vor der geplanten Feier.
Wenn der Wirt Absprachen zurückzieht, steht Dir das sicherlich genau so zu.
Letztlich hängt es aber davon ab, was Ihr vereinbart habt - und wie. Gibt es was Schriftliches?
Dem Wirt geht es vor Allem darum, dass er nicht den gesamten Wareneinsatz in den Sand setzen muss, den er für euch vorbereitet hat. 4 Wochen im voraus wird er die Lebensmittel wohl noch nicht eingekauft haben, also darfst du davon ausgehen, dass dem Betrieb noch keine Kosten entstanden sind, die es Wert wären, wieder von dir einzuholen.
4 Wochen vorher kannst du ohne Bedenken absagen-.
wir haben nichts schriftlich gemacht. er hat mir voriges WE das buffet VORGESTELLT aber ich habe nichts unterschrieben o.ä. allerdings haben wir gemailt, das ist ja auch sozusagen SCHRIFT...............
Du kannst bedenkenlos absagen. Das ist auf jeden Fall früh genug. Normalerweise reichen da schon 2 Tage vorher, aber 4 Wochen sind auf jeden Fall früh genug.