Fehlsendung von Onlinevesand an mich - Rechtliche Situation?

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Ja, die Zurückbehaltung wäre eine ungerechtfertigte Bereicherung, das Unterlassen einer Mitteilung an den Lieferanten würde eine Unterschlagung darstellen.

Das heisst natürlich nicht, dass die Rücksendung auf Kosten des falschen Empfängers erfolgt.

siehe auch hier:

http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/Unbestellte-Ware-was-tun

Natürlich kann falsch versendete Ware zurückgefordert werden!

Auf dem Paket war seine Adresse aber im Paket war die Ware für jemanden Anders mit Lieferschein?

Da es ein Paket war lässt sich die Sendung nachverfolgen. Also wenn er sie behält kann Ärger auf ihn drauf zukommen wenn der echte Kunde die Ware vermisst und ein Suchauftrag gestellt wird.

Besser er meldet sich beim Absender und erklärt die Fehllieferung, bzw bittet die Firma, die Sendung wieder bei Ihm abzuholen.

Ja, der Versender hat das Recht die Fehllieferung zurückzusenden.

Dein Kumpel kann das Paket also nicht behalten.

Meld es dem Händler
Er schickt dan in der Regel ein Retoure Schein zu per Mail oder Post
Dürfte keine Probleme geben