Fehlender Unterhalt - Vater zahlt nicht für Kind. Was passiert, wenn er den Gerichtstermin verpasst?
Meine Schwägerin steht momentan vor dem Problem, dass ihr Exfreund und Vater ihres Kindes keinen Unterhalt zahlt.
Das Kind ist mittlerweile 4 Jahre alt und in der ganzen Zeit ist nicht ein Cent geflossen. Den Unterhaltsvorschuss gabs vom Jugendamt.
Jetzt sind sie wohl so weit, dass ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird. So wie ich ihren Exfreund allerdings kenne, wird er das nicht einmal merken, weil er grundsätzlich seine Briefe nicht öffnet.
Was passiert, wenn er den Gerichtstermin verpasst? ( Davon ausgehend, dass er keinen Termin wahrnimmt, falls neue Termine festgelegt werden) Steht dann irgendwann der Vollzieher vor der Tür?
5 Antworten
Man hätte schon längst vor Gericht gehen sollen - ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vater nicht zahlt!!! Warum ist das nicht geschehen? Hat die Mutter eine Beistandschaft beim Jugendamt für das Kind? Hilft sehr weiter, da das Jugendamt dann automatisch alle Interessen des Kindes vertritt!!! Dann muss man sich als Mutter auch um sowas gar nicht mehr kümmern - der festgesetzte Unterhalt kann dann an das Jugendamt gezahlt werden, und dieses leitet ihn an die Mutter weiter - sobald nicht gezahlt wird, bekommt der Vater eine auf den Deckel...
Lies das mal: http://www.t-online.de/ratgeber/finanzen/recht-steuern/id_48751316/das-versaeumnisurteil-und-seine-konsequenzen.html
Versäumnisurteil gleichbedeutend mit vollstreckbarem Titel
Deutlich häufiger kommt es vor, dass der Beklagte nicht zum angegebenen Termin erscheint. Sofern es sich um einen Zivilprozess handelt und der Beklagte unentschuldigt nicht erscheint, kann als Konsequenz ein Versäumnisurteil ergehen. Wenn es um Geld geht, ist das Versäumnisurteil gleichbedeutend mit einem vollstreckbaren Titel.
In einem solchen Fall haben Sie das Nachsehen und werden über den Ausgang der Verhandlung schriftlich unterrichtet. Voraussetzung für ein „unentschuldigtes Fehlen“ ist laut Gesetzgeber eine Ladungsfrist von mindestens einer Woche. Die Einhaltung dieser Frist wird über eine Zustellurkunde überprüft.
wie Recht du hast Apfelkind1986, ich hatte auch immer das Nachsehen, habe zwar 2 vollstreckbare Titel, aber es war am Ende nichts zu holen.
Und mal zum arbeiten zwingen, das geht auch nicht. Dann machen die eine Entschuldung und sind ihre Unterhaltsschulden auf einen Schlag los.
Wieso, weshalb, warum kann ich Dir leider nicht sagen.
Scheinbar gab es immer wieder Zusprüche vom Vater, dass er demnächst zahlen wird etc.
Die Mutter des Kindes erhält für das Kind Unterhaltsvorschuss.
(Diesen könnte sie theoretisch noch bis zum 6. Geburtstag des Kindes beziehen...)
Somit hat sie selbst (erstmal) keine weiteren Forderungen an den Kindsvater. Den Unterhaltsvorschuss holt sich das Jugendamt beim Kindsvater zurück - auch damit hat die Freundin nichts zu tun.
Wenn der Mann den Gerichtstermin nicht wahrnimmt, so kann in seiner Abwesendheit über die Höhe des von ihm zu zahlenden Kindesunterhaltes entschieden werden - und ein entsprechender Titel darüber ausgestellt werden.
Zahlt er dann den darin festgelegten Unterhalt nicht, so kann eine Pfändung gegen ihn eingeleitet werden - die dann vom Gerichtsvollzieher durchgeführt wird.....
Unterhaltsvorschuss steht ihr aber fuer insgesamt 6 Jahre zu, den sollte es also noch eine ganze Weile geben.
Ob es ueberhaupt einen Gerichtstermin gibt, weiss man nicht. Hat er bisher auf Schreiben des Jugendamtes nicht reagiert, schreibt das Gericht ihn an und verlangt EInkommensnachweise, erhaelt das Gericht diese, fertigt es einen Titel aus, wo drin steht, was zu zahlen ist.
Gehen wir davon aus, dass er auf nichts antwortet und reagiert (meine die Vaeter meiner Kinder genauso gemacht), dann legt das Gericht den Unterhalt selbst fest, meist gehen sie dann von der dritten Stufe der Duesseldoerfer Tabelle aus, es sei denn, es legen Vermutungen nahe, dass der Schuldner sehr gut verdient, dann kann es auch hoeher sein und fertigt einen Titel aus, der dann Rechtskraft erlangt. Hat man den Titel, dann kann man die Pfaendung betreiben, das macht dann das Jugendamt. Das ganze dauert seine Zeit, unter 6 Monaten wuerde ich nicht rechnen.
Aehnlich waere es, er wuerde einen Gerichtstermin verpassen, dann ergeht ein Versaeumnisurteil. Im Groben kann man sagen, meldet einer sich nicht, wird er ueber kurz oder lang einfach verurteilt zu zahlen und fertig.
Bleibt natuerlich das Problem, fuer die Pfaendung muss man ja vorher zahlen, es werden daher erst mal die EInkommensverhaeltnisse der Mutter ueberprueft und ob diese Prozesskostenhilfe dafuer bekommt. Und wenn nichts zu holen sein sollte, dann ist nichts zu holen, da geht man auch mit Titel leer aus. Und wer nicht mindestens einmal im Jahr die Pfaendung betreibt, der verwirkt seinen Anspruch.
Ich weiss ja nicht, ob und was der Kindsvater so verdient und daher auch nicht, ob am Ende was dabei herauskommt oder nicht. Ist der Ex verschuldet, was bei ungeoeffneter Post ja fast anzunehmen ist, ist selten was zu holen. Irgendwann macht der dann eine Entschuldung und der Anspruch ist sowieso weg.
Daher mal lieber nicht mit schnellem und grossem Erfolg rechnen, aber ich druecke die Daumen.
Ich selbst habe zu Hause selbst gleich 2 solcher Titel liegen, die nicht das Papier wert sind, auf dem sie geschrieben sind. Eben so zustande gekommen, wie oben beschrieben, der Kindsvater hat sich jeweils nicht gemeldet. Fuer meinen aelteren Sohn (23) habe ich ab und zu mal etwas Unterhalt bekommen, so zwischen 20 und 100 Euro, aber auch jahrelang gar nichts. Fuer meinen juengeren Sohn (14) habe ich noch keinen einzigen Cent gesehen und es wird auch nie was kommen (verschuldet und selbstaendig) und die 2 x 6 Jahre unterhaltsvorschuss sind auch schnell vorbei. Ich habe daher immer Vollzeit arbeiten muessen.
Die Unterhaltsnachweise konnten wohl irgendwie eingetrieben werden - frag mich nicht wie, aber die liegen vor und er verdient genug, um Unterhaltspflichtig zu sein.
Was seine restlichen Schulden angeht - die liegen ( soweit wir wissen) meist im privaten Rahmen ( sprich: wenn er irgendwo Schulden gemacht hat, dann sind seine Eltern bzw. die Oma eingesprungen, damit der Jung ja keinen Ärger bekommt). Somit schuldet er also lediglich seiner eigenen Familie mehrere Tausende ( wenn nicht sogar noch mehr).
Geld für seine Tattoos hat er ebenfalls - da ist definitiv was zu holen.
Die Polizei holt ihn.
Somit kommt er in Begleitung.
nicht beim ersten verhandlungstermin. das wäre nicht zu schaffen. aber das gericht kann dann entscheiden ohne ihn dabei zu haben
dann wird ohne ihn entschieden und dann kann auch vollstreckt werden. wenn esd enn was zu holen gibt
Dass er zahlen kann, wurde bereits festgestellt.
dann wird das gericht das sicher auch so festlegen.
Den Zuschuss, den das Jugendamt gezahlt hat bzw, zahlt, muss er dann auch erstatten, oder?
den holt sich das jugendamt dann von ihm zurück.
Alles klar, danke. Dann stelle ich schon mal den Kindersekt kalt.
Die Rückzahlung ans Jugendamt wird erst dann gefordert, wenn er in der Lage ist den vollen Mindestunterhalt zu zahlen.
Wie du der Frage hättest entnehmen können, ist das bereits geschehen. Und nein, es ist nicht alles so leicht und schnell, wie du es dir vorstellst. Der Staat ist gegenüber Unterhaltsprellern erstaunlich kulant und geduldig.