Mein Zahnarzt hat mich evtl. falsch behandelt. Was meinen Sie dazu?
Ich fühle mich von meinem Zahnarzt nicht richtig behandelt. Meiner Meinung nach ist es da nicht rechtens abgelaufen, deswegen möchte ich dagegen etwas unternehmen. Hier mal die Schilderung meines Falles: Ich hatte eine bekommen, da ein Zahn aus dem Zahnfleisch rausgeholt werden musste, der nicht nachgekommen ist. Als die Spange entfernt worden ist (09.2010), war noch alles in Ordnung. Die Zähne haben so wie es sein sollte gut gestanden. Danach bekam ich einen Draht (Retainer) hinter die Zähne geklebt (oben und unten), damit sie sich nicht mehr verstellen können. Dieser hatte sich nach ca. 3 Jahren dann 2 - 3 Mal gelöst. Daraufhin (03.12.2013) meinte mein Zahnarzt, das ich das mit Absicht machen würde, das er mir das nicht länger bezahlen möchte und ließ den Draht an der oberen Seite weg (diese Reaktion fand ich schon sehr komisch, da so etwas doch keiner mit Absicht machen würde). Außerdem vom Hören und sagen einer Bekannten bleibt dieser auch für immer drinnen. Ich erkundigte mich also ob sich das nicht wieder verschiebt. Daraufhin entgegnete er, dass da nichts mehr passiert,da der Eingriff schon einige Zeit her ist. Natürlich hat es sich dann verschoben und ich ging hin um mich zu beschweren. Er entgegnete mir daraufhin, dass es immer mal passieren kann und füllte mir die Lücke auf (ohne vorher abzusprechen wie das am Ende aussieht). Da ich sehr unzufrieden mit dem Ergebnis der Auffüllung war, bin ich zu einer anderen Zahnärztin gegangen die mir entgegenbrachte das es klar ist das sich das wieder verschieben würde und ich wegen des schlecht aufgefüllten Zahns nochmal mit meinem Zahnarzt sprechen sollte. Des Weiteren zeigte Sie mir mit einem Spiegel wie sie es gemacht hätte. Dies tat ich dann. Dieser meinte darauf hin, dass er dafür nichts kann, wenn der Zahn nebendran schief steht (was er nicht tat), andere noch viel schlimmer herumlaufen, und dass er es verbessern würde. Daraufhin schnitt er mir eine Ecke von meinem gesunden neben dran stehenden Zahn ab, wofür es keinen Grund gab. Ich bin davon ausgegangen das er an der Füllung etwas verbessern würde, was eigentlich auch logisch ist, da niemand von einem gesunden Zahn etwas abschneidet, zumindest dachte ich das. Er zeigte mir auch vorher nicht was bzw. wie vieler genau abschneidet. Als ich dann im Auto saß und das Ergebnis begutachtete war ich ziemlich überrascht. Da ich dann plötzlich Probleme mit meinem Kiefer bekam (schmerzen an dem rechten Gelenk und dies sprang beim Essen manchmal etwas raus) ging ich zu einem Kieferchirurgen, der mir die Weisheitszähne entfernte und mir eine lockere Spange machte, damit es sich nicht mehr weiter verschiebt. Des Weiteren stellte er noch fest, dass sich mein Kieferknochen auf der rechten Seite meines Gebisses verkürzt hat. Mittlerweile hab ich keine Schmerzen mehr, aber der Kiefer springt ab und zu noch bei Essen etwas heraus. Verwandte meinen das man gegen Ärzte sowieso nichts unternehmen könnte und ich mir die Anwaltskosten sparen soll. Danke schonmal
3 Antworten
Schwer zu beantworten Deine Frage. Steffen121996 hat Dir eine gute Info gegeben.
Was die Probleme mit dem Kiefergelenk betreffen: Oft stimmt nach einer kieferorthopädischen Behandlung der Biß nicht, passen Ober- und Unterkiefer nicht zusammen. Deshalb mein Rat, davon abgesehen, daß Du Dich unbedingt mit Deiner KK in Verbindung setzen solltest:
Suche Dir einen Zahnarzt, der sich auf CMD, Gnathologie, Funktionsanalyse und Funktionstherapie spezialisiert hat. Sicherlich kann er auch den Erfolg oder Mißerfolg Deiner KFO- Behandlung beurteilen. Oder Du gehst, falls Du in der Nähe einer Universität wohnst, in die Uniklinik (das würde ich in dem Fall tun) und läßt Dich dort behandeln. Zahnärzte in Deiner Umgebung, mit dieser Spezialausbildung findest Du im Internet.
Viel Erfolg.
du kannst dich mit einem "patientenanwalt" kurzschließen, der extra auf solche fälle spezialisiert ist ...
ich kennen deine situation nicht näher ... aber das ganze scheint mir doch etwas komisch zu sein ...
http://www.bmg.bund.de/themen/praevention/patientenrechte/behandlungsfehler.html
Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Mitglieder
bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen, die bei der
Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen aus Behandlungsfehlern
entstanden sind,kostenlos zu unterstützen.
So können sie bei Verdacht
auf eine fehlerhafte Behandlung ein Sachverständigengutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) einholen.