Fastenzeit , Schule?
Darf die schule einen fastenden dazu zwingen am schwimmunterricht teilzunehmen? Und wenn man sich weigert dann bekommt man einen Verweis oder ne 6.
Das schwimmen allgemein ist nicht verboten während des fastens jedoch ist es deine sünde und verantwortung wenn du auch nur ausversehen wasser schluckst , dann muss das fasten nachgeholt werden , da man fahrlässig und auf eigne verantwortung das fasten gebrochen hat.
5 Antworten
Ich habe während meiner Schulzeit am Schwimmunterricht teilnehmen müssen, obwohl ich die strenge Fastenzeit (und da darf man auch abends/nachts etc. nichts essen) zwischen Aschermittwoch und
Ostersonntag eingehalten habe.
Solange Du kein ärztliches Attest hast mußt Du teilnehmen.
Evtl. hilft Dir das auch weiter. Hier geht es um versehentliches Verschlucken von Wasser bei den rituellen Waschungen vor dem Gebet:
Zudem gilt: Wenn der Fastende Zweifel hat, ob es (Wasser) ins Innere gelangt ist oder nicht, dann hat dieser Zweifel keinerlei Auswirkungen und sein Fasten ist gültig.
Sogar wenn er sicher ist, dass etwas davon ins Innere gelangt ist, es jedoch unabsichtlich und ohne Übertreibung beim Hineinziehen des Wassers geschah, dann hat dies gemäß der korrekten unter den zwei Gelehrtenmeinungen keine negativen Auswirkungen. Ibn Qudâma schrieb inseinem Werk Al-Mughnî: „Wenn er [der Fastende] während der Reinigung [z.B. Gebetswaschung] den Mund ausspülte oder Wasser in die Nase zog und dabei Wasser in den Hals gelangte, ohne dass dabei eine Absicht oder Übertreibung vorlag, dann ist er zu nichts verpflichtet. Dieser Meinung waren auch Al-Auzâ'î, Ishâq und gemäß einer seiner Meinungen As-Schâfiî. Man überliefert diese Meinung auch von Ibn Abbâs.“Hier noch eine andere Fatwa zum unbeabsichtigten Schlucken von Wasser beim Zahnarzt:
http://www.islamweb.net/ramadanG/index.php?page=showfatwa&FatwaId=139213
für nicht erbrachte Leistung gibt es eine 6, so ist das Schulsystem. Es kann sein das man auf einen netten Lehrer trifft der einem ermöglicht eine Ersatzaufgabe zu leisten und so die Note zu bekommen. Ich bin mir aber sicher, dass es auch innerhalb der Religionsausübung für solche Fälle Möglichkeiten gibt. Was machst du denn wenn du im Sturzregen den Regen schluckst oder als Seemann bei einem Sturm, .... Bei solchen Forderungen habe ich immer das Gefühl das es darum geht Druck auszuüben und was Besondereres sein zu wollen, nicht um die Sache an sich.
Religionsfreiheit steht über Recht auf Bildung soweit ich weiß
Das ist falsch. In verschiedenen Grundsatzurteilen ist die Verpflichtung am lehrplanmäßigen Schwimmunterricht teilzunehmen bestätigt worden. Es gibt hier - außer bei ärztlichen Attesten - keinen Entschuldigungsgrund. (OVG Urteil 19 B 1362/08)
Ok danke für die Information
An der Stelle würde ich mal konkret mit dem Sportlehrer sprechen ob es hier ne Möglichkeit gibt.
Ne Gesetzliche Regel die dich befreit wird es nicht geben.
Ggf kannst du in der Zeit ja Sporttheorie lernen und danach einen Test schreiben der alternativ benotet wird.
Um damit Subkultur und Grüppchenbildung auch noch zu fördern? Wenn man eine erfolgreiche Integration unterstützten möchte wohl kaum!
Ich sehe hier kein Integrationsproblem. Die Schüler sitzen ja nicht zu Hause sondern z.b. am Beckenrand wo es Trocken ist.
Mädels setzen ja z.B. während der Periode auch mal aus und müssen dann daneben sitzen da sie ja nicht einfach gehen können. Da schreit dann auch keiner.
Es geht um einen überschaubaren Zeitraum der sich für die Schüler ggf nie wieder wiederholft und in dem man keine erleichterung bekommt sondern sich alternativ sinvoll beschäftigt. Ggf. inkl Lernstandserhebung in Form eines Tests.
Die Warscheinlichkeit das Schwimmunterricht der ja nicht jedes Jahr drann ist mit der Fastenzeit auf einen Zeitraum trifft ist wohl nicht so hoch als das es die Schüler jedes Jahr treffen würde. Dafür wird einfach zu wenig Schwimmunterricht unterrichtet.
Wo ist also das Integrationsproblem wenn 5 Schüler in 6 oder 8 Jahren Schule 1-2 mal für 4-5 Wochen einen alternativen Unterrichtsplan nachgehen. Das sind 4 oder 5 Schwimmstunden.
Zumal dies ja durchaus auch auf fastende Christen in deren Fastenzeit anwendung finden kann.
Man muss jetzt auch nicht aus jeder Mücke nen Elefanten machen.
1. Fastende Christen schieben keine Panik falls sie eventuell Gefahr laufen können einen Schluck Wasser zu trinken.
2. Wenn einmal eine Ausnahme gemacht wird, werden später ständig weitere Ausnahmen verlangt. Kann mir gut vorstellen, dass dann auch verlangt wird, dassdie Mädels nicht mehr gemeinsam mit den Jungs schwimmen sollen. Und das wäre dann nicht nur während der Fastenzeit.
3. Genau. Der Elefant ist nicht notwendig. Daher sollten alle Schüler einfach gleich behandelt werden.
Nachtrag:
Informier dich mal ob das noch weitere Schüler in deiner Stufe betrifft. Es wird wohl kaum einLehrer anfangen für jeden Schüler einzel Regelungen aufzustellen aber wenn z.B. die Parallelklasse auch Schwimmen hat und bei euch 2 und bei denen 3 Fasten dann könnt ihr ja gemeinsam Fragen. Für 5 Schüler wird ggf eher ein alternativ Lehrnangebot aufgestellt als für einen.