Fantasiename bei Kleingewerbe?
Hallo,
ich wüsste gerne folgendes. Kann ein Kleingewerbe ein Logo mit einem Fantasienamen erstellen?
Zum Beispiel CitruS Design, Inh: Max Mustermann
Wäre das rechtlich in Ordnung? Wenn ja, darf der Kleingewerbetreibende das Logo überall nutzen (Schriftverkehr, Rechnungen ect.) Vorausgesetzt, der Name steht immer mit im Logo.
Wie sieht das ohne Namen im Logo aus? Reichen dann die Angaben im Impressum oder bei Dokumenten im Schriftverkehr die Angabe des Namens in der Fußzeile?
Danke schon mal.
3 Antworten
Was Du für Bilder auf Deine Dokumente druckst, und wie Du Deine Würstchenbude nennst, ist Dir überlassen, sofern die Bilder kein Urheberrecht verletzen.
Du kannst also problemlos eine Wurst mit einem Brötchen für Deine Würstchenbude an Deine Würstchenbude hängen bzw auf die Briefbögen drucken lassen.
Das machen viele Gewerbetreibende ... zum Beispiel fast alle Restaurants von McDonalds ... da hängt ein grosses Schild "McDonalds", an der Würstchenbude und auf den Kassenzetteln steht "McDonalds Restaurant" Inhaber: Heini Würstchen, Hinterwurststrasse 99, 99999 Fettburgerhausen ...
Lerne einen Unterschied zwischen einem Logo und einer Firma zu machen.
Das kann man schon machen, man muss nur darauf achten das dieser Fantasiename nicht Urheberrechtlich geschützt ist.
Dein Impressum muss immer vollständig sein. In Dokumenten muss nicht dein Impressum rein. In dein Logo muss dein Name nicht rein. Dein Name kann frei überall sein aber wtf was sind das für Fragen?
Achwas? Du darfst deinen Namen nicht frei wählen? Wo liegen die Beschränkungen, klär mich auf!
Das das Impressum nicht in Dokumente muss ist schon klar. Ich glaube du hast nicht verstanden worum es geht ;) Sonst wüsstest du, dass Kleingewerbe einer gewissen Einschränkung in der Wahl des Namens unterliegen. Wie schmal der Grad da ist möchte ich wissen.