Familienstand bei Eheaufhebung
Hallo !
Mich würde interessieren, was der offizielle Familienstand nach einer Eheaufhebung ist.
Einige Quellen sprechen davon, dass der vor der Ehe bestandene Familienstand wieder auflebt, andere sprechen von "geschieden" Bei den Behörden wird oft "Ehe aufgehoben" verwendet, was laut Wikipedia aber kein offizieller Familienstand ist.
Gibt es eine offizielles Dokument welches festlegt, in welchem Familienstand man sich nun tatsächlich nach einer Eheaufhebung befindet?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten.
7 Antworten
Bei einer Eheaufhebung und nur dann, das heißt sie ist unter gesetzwidrigen Umständen zu Stande gekommen und wird deshalb aufgehoben, wirst du als ledig bezeichnet. Das trifft nicht nach einer Scheidung zu. Dann heißt es geschieden.
Hallo Wusi1so wie es weiß, ist man nach einer Eheaufhebung wieder ledig und nicht geschieden,denn eine Eheaufhebung ist keine Scheidung,Eine Ehe kann man auch nur nach bestimmten Voraussetzungen aufheben lassen.Ich denke schon das es ein Dokument gibt ,denn man muß doch irgend etwas haben das belegt das diese Ehe nicht mehr besteht.
Danke Muckylien,
das Dokument ist der Beschluss des Gerichtes, dass die Ehe aufgehoben ist.
Mich würde aber interessieren, ob es eine Vorschrift oder eine Anweisung gibt (möglichst was Offizielles, das man zitieren kann), wie der Familienstand nun wirklich ist.
Wenn ich mich nicht täusche bezeichnet "ledig" lediglich eine Person, die noch nie verheiratet war. Die korrekte Bezeichnung würde dann "geschieden" lauten. Die Bezeichnung "Ehe aufgehoben" ist mir nicht geläufig.
Wenn man geschieden ist,ist man geschieden.Eine Eheaufhebung klingr eher nach Annulierung
Man ist nach einer Anullierung der Ehe wieder als ledig zu bezeichnen.Nicht geschieden.Also als nie verheiratet.
Ob es dafür Belege gibt weis ich nicht,wende dich doch mal an ein Standesamt,die müssen doch wissen ob es dafür Nachweise gibt.
Standesamt: "Ehe aufgehoben". Genau die möchte ich ja von einem anderen Status überzeugen ;-)
wenn das so bezeichnet wird von Amtswegen da wirst du die nicht für was anderes überzeugen können.Aber Umgangssprachlich ist man dann wieder ledig.
Dazu tendiere ich auch, aber gibt es dafür Belege ? Momentan stehen die Antworten 4:2 für ledig...