Familienstand bei Eheaufhebung

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Bei einer Eheaufhebung und nur dann, das heißt sie ist unter gesetzwidrigen Umständen zu Stande gekommen und wird deshalb aufgehoben, wirst du als ledig bezeichnet. Das trifft nicht nach einer Scheidung zu. Dann heißt es geschieden.

Hallo Wusi1so wie es weiß, ist man nach einer Eheaufhebung wieder ledig und nicht geschieden,denn eine Eheaufhebung ist keine Scheidung,Eine Ehe kann man auch nur nach bestimmten Voraussetzungen aufheben lassen.Ich denke schon das es ein Dokument gibt ,denn man muß doch irgend etwas haben das belegt das diese Ehe nicht mehr besteht.

Wusi1 
Beitragsersteller
 31.07.2011, 10:48

Danke Muckylien,

das Dokument ist der Beschluss des Gerichtes, dass die Ehe aufgehoben ist.

Mich würde aber interessieren, ob es eine Vorschrift oder eine Anweisung gibt (möglichst was Offizielles, das man zitieren kann), wie der Familienstand nun wirklich ist.

Wenn ich mich nicht täusche bezeichnet "ledig" lediglich eine Person, die noch nie verheiratet war. Die korrekte Bezeichnung würde dann "geschieden" lauten. Die Bezeichnung "Ehe aufgehoben" ist mir nicht geläufig.

Wenn man geschieden ist,ist man geschieden.Eine Eheaufhebung klingr eher nach Annulierung

Man ist nach einer Anullierung der Ehe wieder als ledig zu bezeichnen.Nicht geschieden.Also als nie verheiratet.

Wusi1 
Beitragsersteller
 31.07.2011, 10:55

Dazu tendiere ich auch, aber gibt es dafür Belege ? Momentan stehen die Antworten 4:2 für ledig...

user761  31.07.2011, 11:06
@Wusi1

Ob es dafür Belege gibt weis ich nicht,wende dich doch mal an ein Standesamt,die müssen doch wissen ob es dafür Nachweise gibt.

Wusi1 
Beitragsersteller
 31.07.2011, 11:12
@user761

Standesamt: "Ehe aufgehoben". Genau die möchte ich ja von einem anderen Status überzeugen ;-)

user761  31.07.2011, 11:21
@Wusi1

wenn das so bezeichnet wird von Amtswegen da wirst du die nicht für was anderes überzeugen können.Aber Umgangssprachlich ist man dann wieder ledig.