Heiraten in Dänemark - Wer kennt sich aus?
Wir möchten demnächst gerne in Dänemark heiraten und das dort direkt mit einem kleinen Urlaub verbinden.
Auf der Homepage vom Standesamt Tønder steht in Bezug auf die Ledigkeitsbescheinigung: "Aufenthaltsbescheinigung mit Familienstand (nicht älter als vier Monate) aus allen Aufenthaltsländern seit dem Erreichen des heiratsfähigen Alters und vom jetzigen Wohnort (falls unterschiedlich)."
Verstehe ich das nun richtig das mein Freund (in Usbekistan geboren, mit den Eltern mit 4 Jahren hergezogen) also auch nur diese Bescheinigung aus Deutschland benötigt?! Und handelt es sich einfach nur um eine Meldebescheinigung auf der der Familienstand steht?
5 Antworten
Ihr besorgt Euch vom Meldeamt Eures Wohnortes jeweils eine "Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde", darauf ist Euer Familienstand vermerkt. Das sollte genügen, denn darum geht's ja, also ob Ihr die Voraussetzungen für eine Eheschließung habt, d.h. dass Ihr ledig, verwitwet oder geschieden sein müsst.
Hej Sarah,
@butz1510 hat es Dir ja auch schon bestätigt:
Du verstehst es richtig. So einfach ist das in Eurem Fall.
Liebe Grüße aus DK
Achim
Ihr müßt dann die Heirat in Deutschland anerkennen lassen, das wisst Ihr.
Genau so ist es, Sarah.
Ich könnte Dir leider nur den Weg für einen russischen Staatsbürger zeigen
Welche Staatsangehörigkeit hat und wie alt ist Dein Freund?
Die usbekische und er ist 23. ich die deutsche und 25
Grüße nach Buchara
Ja wissen wir, aber die im Standesamt sagten da es die Heiratsurkunde auch in Deutsch übersetzt mitgibt würde es da keine Probleme geben