Familienkasse möchte Geld zurück

4 Antworten

 Zunächst möchte die Familienkasse natürlich die Gesamtsumme. Dann schreibst du, dass du nicht die finanziellen Mittel hast und bittest um Ratenzahlung. Mach einen Vorschlag 30,  50,  100 Euro, je nachdem wie viel du bezahlen kannst. Das sind keine Unmenschen, das wird schon genehmigt.

Punkt 3 versteht ich allerdings nicht.   Du hast noch Anspruch, musst aber dennoch zurückzahlen?  Dann kannst du natürlich auch das vorschlagen, wäre jedoch nachteilig.  Mehr als 100 würde ich auf keinen Fall anbieten.

LeonardoH 
Beitragsersteller
 14.04.2015, 00:16

Danke sehr :)

Dann werde ich mich sofort darum kümmern, das zu klären :)

Ich wünsche Euch noch einen wundervollen Abend / Tag alle miteinander :)

Wird schon ^-^

Die Familienkasse schickt Dir den Gerichtsvollzieher, wenn Du nicht zahlst. Somit wäre es besser, wenn Du bezahlst. Kannst Du den Betrag nicht auf einmal aufbringen, so wende Dich an die Familienkasse und frag nach eineri Ratenzahlung. Am besten, Du nennst schon im Vorfeld einen Betrag, den Du monatlich zahlen kannst.

LeonardoH 
Beitragsersteller
 14.04.2015, 00:11

Und worum es in meiner Frage hauptsächlich geht (entschuldige, wenn das nicht ganz rüberkam): Wird das Kindergeld dennoch weiterhin gezahlt?

(Die Zahlung ist hierbei rechtens und es geht nur um einen Zeitraum, welcher Monate zurück liegt - das heißt derzeit ist im Grunde alles in Ordnung)

Allexandra0809  14.04.2015, 00:12
@LeonardoH

Dann wäre es doch eigentlich besser, wenn die Zahlungen jetzt eingestellt werden und Du nichts zurückzahlen musst. Auch das kannst Du in dem Schreiben erwähnen.

LeonardoH 
Beitragsersteller
 14.04.2015, 00:22
@Allexandra0809

"Problem" ist nur, das ich wenigstens 80-90 Euro davon benötige, der Rest könnte (also bis zu 100 Euro monatlich) in Raten abgezahlt werden ^^

Ich hoffe, sowas ist mit Denen ordentlich zu klären :)

Allexandra0809  14.04.2015, 01:08
@LeonardoH

Das sollte sich durchaus so regeln lassen. Du musst den Leuten dort das so erklären, wie Du zahlen kannst.

Alles drei ist möglich.

  1. Ratenzahlung gibt es nur, wenn die Begleichung der Gesamtschuld für dich eine besondere Härte darstellen würde. Da reicht es nicht aus, dass du nachweist, dass du das zu Unrecht erhaltene Kindergeld bereits ausgegeben hast. Du musst nachweisen, dass dein Einkommen zu gering ist, um die Gesamtsumme zu erstatten und dass du auch über keinerlei Vermögen verfügst.
  2. Wenn keine besondere Härte vorliegt, geht der Fall in die Vollstreckung.
  3. Aufrechnen kann die Kindergeldkasse immer. Wenn du durch die Aufrechnung hilfebedürftig nach SGB II oder XII werden würdest, solltest du dies unverzüglich der Kindergeldkasse anzeigen. Dann dürfen sie nur so viel aufrechnen, dass diese Hilfebedürftigkeit nicht eintritt, maximal die Häfte des Kindergeldes.

Biete Ratenzahlung an.