Falscher Reifen bei Zwischenhändler bestellt, jetzt 35 EUR Rücknahmegebühr
Hallo Zusammen,
ich habe über einen Freund 4 Autoreifen bei einer Folierungsfirma bestellt. Dass diese 40EUR teurer waren als die großen Händler im Internet, ist mir leider erst später aufgefallen.
Jedenfalls habe ich dann eine Rechnung von der Einzelunternehmen bekommen, Versandkosten wurden übernommen, AGB gab es keine. Die Reifen wurden dann vom Hersteller direkt zu mir geschickt.
Leider waren es falsche Reifen, von mir falsch bestellt. Laut Fernabsatzgesetz habe ich jedoch eine Rücknahmegarantie von 14 Tagen. Da in den nicht vorhandenen AGB nichts definiert war, was das Rückgaberecht anbelangt, möchte ich die Reifen nun zurückschicken.
Nun soll ich aber plötzlich 13EUR für den Erstversand im Nachhinein bezahlen, dann noch 21 EUR Einlagerungsgebühren beim Reifenhersteller und den Versand der Reifen zum Hersteller soll ich auch noch selber bezahlen. Den Versand zurück zum Hersteller sehe ich noch ein, aber die ersten 2 Kostenpunkte? Ist das Rechtens? Mich hat darüber vorher nie jemand informiert. Wenn das in den AGB gestünden hätte, hätte ich das ohne Widerworte akzeptiert.
Was kann ich jetzt am besten tun? Ich möchte gerne den vollen Rechnungsbetrag zurückerstattet bekommen.
Vielen Dank vorab für eure Hife.
3 Antworten
drohe mit Anwalt. Meist hilft das
Dann sollte man es aber auch durchziehen.
Hallo!
- Da der Grund der Rücksendung ein Fehler deinerseits ist, wirst du Manipulationsgebühren übernehmen müssen.
- Wie willst du überhaupt wissen, welche Bedingungen gelten, wenn der Freund für dich das alles bestellt hat?
Abgesehen davon, dass dieser Freund jetzt sicher auch eine riesen Freude mit dieser Angelegenheit hat. Er hat zwar in deinem Namen, aber über sich bestellt. Er wird sich das in Zukunft sicher zweimal überlegen, ob er noch einmal so einen Freundschaftsdienst leistet.
Zusammenfassend kann gesagt werden:
- Vorher schlecht informiert
- Das Ganze einen Freund machen lassen
- Hinterher reklamieren wegen Eigenfehler
Nicht gerade eine professionelle Vorgehensweise!
LG Bernd
ich habe über einen Freund 4 Autoreifen bei einer Folierungsfirma bestellt.
Daraus geht leider nicht eindeutig hervor, ob überhaupt das Fernabsatzgesetz für dich zutreffend ist.
Ich habe meinen Kollegen telefonisch gebeten, bei Firma XYZ die Reifen zu bestellen. Kurz später bekam ich von der Firma XYZ auf meinen Namen ausgeschrieben die Rechnung.