Falschen Fahrer genannt - Bußgeldbescheid?

6 Antworten

Y könnte unter Umständen der Fahrzeugführer sein, während X der Fahrzeughalter ist. Es könnte allerdings Stress geben, wenn raus kommt, dass Y doch nicht gefahren ist, aber weiß auch nicht, ob Y dem X ähnlich aussieht

PascalGG94 
Beitragsersteller
 31.10.2018, 14:10

Das es Stress gibt ist wohl klar . X und Y sind beide nicht die Halter des Fahrzeuges.

X könnte wegen falscher Verdächtigung angeklagt werden , die Frage ist in welchen Punkten Y sich strafbar gemacht hat

Japan874  31.10.2018, 14:16
@PascalGG94

Gute Frage. Notfalls würde ich Y empfehlen, falls die Sache ans Licht kommt, was ich nicht glaube, dass Y sich wohl geirrt hat

PascalGG94 
Beitragsersteller
 31.10.2018, 14:19
@Japan874

Danke für deine Mühe - hilft mir jedoch nicht weiter.

Ein Irrtum ist ausgeschlossen , da auf dem Bußgeldbescheid schließlich ein Foto ist

Japan874  31.10.2018, 14:21
@PascalGG94

Vielleicht hatte er/sie nicht seine Brille auf oder im Eifer des Gefechts schnell bezahlt 😂 unmöglich wäre es nicht

Wird -wie im hier angegebenen Fall- gegen den vom tatsächlichen Fahrer (x) benannten Dritten (y) ein Bußgeldverfahren bereits aktuell betrieben(?), wird normalerweise keine Fahrerermittlung mehr durchgeführt, vor allem wenn Y seine Schuld eingesteht. (Mir ist unklar ob du den Bogen nicht einfach weitergereicht hast, das geht so nicht, das würde Fahrerermittlungen nach sich ziehen)

Das Verhalten hat jedoch möglicherweise sogar strafrechtliche Konsequenzen.

zu X: falsche Verdächtigung 164(2) StGB, wider besseres Wissen Behauptung aufgestellt, die zu einem behördlichen Verfahren (auch ohne Straftat) führt.

zu Y: Strafvereitelung (gegenüber x) greift wohl nicht, da es regelmäßig nicht um ein Vergehen geht. Vortäuschen einer Straftat, Falschaussage (Y beschuldigt sich selbst) greift auch nicht, da eine Straftat verlangt wird. Er zahlt und kriegt Punkte.

Sei in solchen Fällen vorsichtig. Fahrerermittlungen werden in der Regel vorher eingeleitet, z.b. Radarbilder überprüft usw. Kommt der Anhörungsbogen an dich und du benennst einen Dritten, auch indirekt durch Übergabe/Zustimmung des Bogens, machst du dich strafbar. Und das sind andere Kaliber als die Konsequenzen aus deinem OWI-Fehlverhalten. So greift auch die Tatktik nicht, nach der OWI-Verjährung jetzt wieder zu behaupten, dass es Y gar nicht war. Dann ist es sogar schon in Stein gemeißelt, dass X sich strafrechtlich relevant verhalten hat. Und hier beträgt die Verfährungsfrist Jahre. (teuerer wird es mit Sicherheit)

Wenn der "Personalausweisbilder" ähnlich sind kann das klappen. Aber es ist eine Straftat.

PascalGG94 
Beitragsersteller
 31.10.2018, 14:31

Dessen sind wir uns bewusst , die Frage ist jedoch mit welchen Konsequenzen der jenige zu rechnen hat , der die Punkte auf sich nehmen will

topbaugutachter  31.10.2018, 14:32
@PascalGG94

Das gute ist er ist dann die Punkte wieder los. Und bekommt ein Stafverfahren, das werden wohl 90 Tagessätze

Seit man bei Ebay Punkte verkauft - passen die auf !!! Lass es sein.

PascalGG94 
Beitragsersteller
 31.10.2018, 14:35
@topbaugutachter

Das ist aber zu unterscheiden ob man es aus finanziellen Interesse macht , oder nicht ?

Mit welchen rechtlichen Konsequenzen hat Y zu rechnen ?

Nur mit denen im Bußgeldbescheid angedrohten !

Gib das Ganze mal bei google ein, da findest Du diverse Fälle.

Hier:

https://www.focus.de/auto/experten/winter/fahrerfeststellung-im-bussgeldverfahren-geblitzt-jetzt-einfach-einen-anderen-fahrer-angeben-ein-trick-mit-hohem-risiko_id_4571809.html

Also riskieren würde ich es nicht. Steh einfach dazu, wenn Du Mist gebaut hast. Und halt Dich in Zukunft an die Geschwindigkeiten und anderen Verkehrsregeln.

Du kannst ja wahlweise das "Du" mit einem "X" ersetzen ;)

PascalGG94 
Beitragsersteller
 31.10.2018, 14:14

Ich habe schon selbst gegoogelt und habe nichts über rechtliche Folgen für Y gefunden.

Das „Du“ kannst du für Y einsetzen. Die rechtlichen Folgen für X sind mit durchaus bekannt