Falsche Angaben bei Kleinanzeigen - Betrug?
Hallo Zusammen, ich habe letzte Woche ein paar Stiefel bei Ebay Kleinanzeigen erstanden. Als diese bei mir ankamen stellte ich fest, dass diese Stiefel unterschiedliche Größen haben, d.h. der linke Stiefel ist kleiner als der rechte. Dies war so in der Anzeige nicht angegeben. Der Verkäufert weigert sich nun, die Stiefel zurückzunehmen, beruft sich darauf, ich hätte mich vorher informieren müssen (Größe war in der Anzeige angegeben, aber eben die falsche und es stand nicht drin, dass sie unterschiedlich groß sind) und beruft sich auf "gekauft wie gesehen". Ich habe die Stiefel nicht abgeholt, sondern per Versand bekommen, habe sie als vorher nicht gesehen bzw. geprüft. Ich habe ihm ein Frist gesetzt und ihn informiert, dass ich Anzeige erstatten werde, wenn er der Rückabwicklung nicht zustimmt, nun droht er mir mit Gegenanzeige wegen Bedrohung und Falschaussage. Dazu muss ich sagen, dass ich in jeder E-Mail sehr höflich aber bestimmt geschrieben habe.
Die Anzeige und den E-Mail-Verkehr habe ich natürlich ausgedruckt. Ist es sinnvoll, damit zum Rechtsanwalt zu gehen? Es geht immerhin um 90 Euro, die ich gerne wieder hätte, denn unter diesen Umständen hätte ich die Stiefel natürlich nicht gekauft. Habe ich da eine Chance?
4 Antworten
Und wieder einer.... Wie schon 1000de Mal geschrieben ist Ebay Kleinanzeigen NUR dazu gedacht Ware zu verkaufen oder zu kaufen die man ABHOLT. KEIN VERSAND! Du hast keine Chance! Ebay betont immer wieder und immer wieder dass man bei Kleinanzeigen nichts schicken lassen soll. Nur Abholung!!!! Wie willst Du jetzt beweisen, dass die Schuhe verschieden waren? Der Verkäufer kann behaupten dass Du sie ausgetauscht hast usw.
Naja, also Deine Argumentation ist aber nun übertrieben abwegig. Selbstverständlich kann man so Geschäfte schließen. Und keiner, der bei Verstand ist, würde eine Erklärung glauben, man habe irgendwo einen kleineren, aber optisch passenden Stiefel hergezaubert.
Dass Ebay da nichts machen kann ist mir schon klar. Aber auch wenn es eine Kleinanzeigenplattform ist und ich den Beweis schwarz auf weiß habe, dass ich andere Stiefel bekommen habe als die, die mir angeboten wurden, muss ich doch ein Recht auf Rückabwicklung haben? Es geht ja hier nicht um "nicht gefallen" sondern um falsche Angaben. Wenn ein Schuh kleiner ist als der andere muss das ja wohl in der Anzeige stehen und der Verkäufer hat in seiner Anzeige keinen Ausschluss von Gewährleistung/Rückgabe etc. vermerkt.
Dann werde ich nun doch einmal RVS und RA anfragen.
Wie alle fallbezogenen Rechtsfragen darf auch diese in Deutschland nur von Rechtsanwälten beantwortet werden.
Generell würde ich sagen, es liegt wohl bei solch einer Konstellation kein Mangel vor, sondern einen Fehler in der Sache (das sind technisch betrachtet keine Stiefel, da kein normaler Mensch dieses Paar tragen könnte). Sonst ggf. Irrtum in der Sache. Somit kann der Kauf angefochten werden.
Dummerweise kostet ein Rechtsanwalt mehr als 90 Euro, und vor deutschen Gerichten ist man auch mit völlig berechtigten Anliegen oft verraten und verkauft. Auch wäre es denkbar, dass der Verkäufer nicht seine ladungsfähige Anschrift angegeben hat, was die Lage etwas kostenlastig verkompliziert.
Also würde ich nochmal mit dem Verkäufer reden. Am besten persönlich.
Denk ggf. an die vereinbarte Selbstbeteiligung ;-}
Bei Ebay Kleinanzeigen gibt es leider keine Absicherung für Käufer und Verkäufer, wenn die Ware per Post verschickt wird. Das nächste Mal einfach schlauer sein und die Ware lieber abholen.
Daher wende ich mich erstmal an meine RVS - wenn die es nicht übernehmen wären die RA Kosten natürlich unverhältnismäßig hoch und ich hätte Pech gehabt