Bei eBay Kleinanzeigen verkauft, Käufer will per Spedition abholen lassen, kann ich mir ein Lieferschein ausfüllen lassen?

6 Antworten

Den anderen Antworten kann ich mich nur anschliessen. Die Sachmängelhaftung solltest Du eh als Privatperson ausschliessen. Zusätzlich würde ich vereinbaren, das die Ware am Abholort vor Übergabe begutachtet werden kann und mit der Übernahme die so festellbaren Mängel akzeptiert sind. Zudem vermerke, dass Du die Ware nicht verpackst.

Aber lass Dich nur darauf ein, wenn das Geld überwiesen und wirklich auf Deinem Konto ist. Kein PayPal, denn PayPal verlangt einen Sendenachweis. Trotzdem ist mir auch nicht ganz wohl bei der Sache. Weiß Dein Käufer, wie teuer eine Spedition ist? Da hätte er die Reifen vor Ort beim Autohändler kaufen können. Und die Spedition unterschreibt nichts derartiges.


Du kannst einen Lieferschein vorbereiten und unterschreiben lassen (Du kannst zu Sicherheit die Zulassungsnummer des Fahrzeuges notieren)

Der Spediteur wird nichts dergleichen unterschrieben, allenfalls eine Empfangsbestätigungs/Abholauftrag mit Empfang über Annahme "4 Kartons" oder "Stückgut 4 Einheiten" "ohne erkennbare Schäden" :-O

Nachträglich kannst du weder einen Kaufvertrag mit Unterschrift des unbeteilgten Fahrers geschlossen verlangen noch eine gesetzl. Sachmängelhaftung gegenüber dem Käufer ausschliessen :-O

Fotografiere die Felgen detailreich, verpacke sie sicher gepolstert, sichere dir einen Zeugen der Versandfertigmachung - mehr kannst du nicht tun, um eine sachmängelfreie Übergabe glaubhaft zu machen.

Sind die Bordsteinschäden nicht im Angbeot ausdrücklich benannt, bekommst du die Felgen eh wieder zurück - offenbar weht daher der Wind deiner nachträglichen Absicherungsidee?

Selnst mit wirksamem Ausschluss der gesetzlichen Sachmängelhaftung schuldest du immer noch sachmängelfreie Übergabe gem. Beschreibung - einen Bordsteinschaden kann nun jeder von einem Transportschaden unterscheiden :-O

G imager761



airlive 
Beitragsersteller
 25.10.2015, 18:14

Noch ist doch nichts verkauft.
Ich habe sie noch bevor sie irgendwas überwiesen hat etc. das mit dem Ausschluss der Gewährleistung etc mitgeteilt.
Außerdem kommt der Typ für die Abholung hier her und verpackt sie selbst.

jurafragen  25.10.2015, 21:50
@airlive

Noch ist doch nichts verkauft.

Das liest sich etwas anders, denn in Deiner Frage steht:

Ich habe bei eBay Kleinanzeigen Felgen für über 500€ verkauft

Also: Was denn nun?

Ich habe sie noch bevor sie irgendwas überwiesen hat etc. das mit dem Ausschluss der Gewährleistung etc mitgeteilt.

Das könnte zu spät gewesen sein.

Das ist "Kauf mit Selbstabholung". Die von der Spedition sind für dich gleichbedeutend mit dem Käufer.

Natürlich muss eine Spedition bei Abholung eine Ware quittieren. Aber ob die Ware nachher in Ordnung ist ist nicht deine Sache - du musst nur nachweisen dass du sie übergeben hast und sie übernommen wurde. Völlig egal ob durch den Käufer, seinen Bruder oder seinen Spediteur.

Wenn DU die Spedition beauftragst ist es was anderes.