Falsch parken nach Verkehrszeichen 250?
MOIN MOIN,
ich bin soeben zu meinem Roller gegangen.. Ich wohne in der Innenstadt und direkt gegenüber meiner Haustür ist ein Fahrradständer.. DER AUF DER STRAßE IST. Also diese typischen metallrahmen im Boden.
Siehe da ein Strafzettel über 30 Euro auf dem steht ich parke in einem Verkehrsbereich der durch Zeichen 250 gekennzeichnet ist.
Es gibt aber kein Zeichen 250 in dieser Straße?! Das ist ja dieses weiße mit dem roten Rand .. Und generell heißt es ja durchfahrt verboten.. durch die Strasse darf man aber fahren.
Man darf lediglich nicht von 07.00 - 19.00 auf der Straße parken. Habe ich ja aber nicht.. sondern halt bei den Ständern, wo kein Schild oder sonstiges steht.
Kann mir da jemand helfen? Kann ja sein das ich das nicht darf, aber falsch parken in der Straße kostet 25 mit einem Auto und 30 bei den Fahrradständern 30 ?! Und wie gesagt es steht dort kein Zeichen 250.
4 Antworten
GOOGLE :: Laut StVO bedeutet das Schild 260 „Verbot für mehrspurige Kraftfahrzeuge, Krafträder (auch mit Beiwagen), Kleinkrafträder und Mofas.
Daraus geht klar hervor, dass mit den genannten Fahrzeugen die Straße nicht befahren werden darf. Ein explizites Parkverbot gibt das Schild nicht vor, leitet sich aber daraus ab. Schließlich muss man die Straße erst befahren, bevor man dort parken kann.
Das dürfte auch die Annahme des Ordungsdienstes sein !
Zeichen 250, nicht 260. Es ist eine ganz normale Straße wo täglich alle durchfahren dürfen.
m. E sieht es so aus, dass der Strafzettel fehlerhaft ist, vermutlich hat sich da jemand bei der Begründung vertippt - so was kommt öfter vor. (Ich hatte mal einen, weil ich schneller als mit Schneeketten erlaubt gefahren sein sollte - im Hochsommer ...)
Widerspruch einlegen mit der Begründung, dass ein Zeichen 250 hier nicht vorhanden ist. Wenn Du Glück hast, wird der Strafzettel zurück genommen, wenn Du Pech hast, kommt stattdessen dann ein neuer mit der richtigen Begründung. (Zu meinem Schneeketten-Knöllchen habe ich erst mal mit dem Sachbearbeiter telefoniert, der hat mir dann ein neues, korrigiertes geschickt, war leider auch nicht billiger ...)
Probier es und leg Widerspruch ein. Kann sein, dass es eingestellt wird, aber kann auch sein, dass dann aus der Verwarnung ein Bußgeld wird.
Das Broplem: Dein Roller ist halt kein Fahrrad. Mit dem Rad darfst du an dem Fahradständer parken. Mit dem Roller aber nicht
Das steht sicher an der Zufahrt zur Straße irgendwo?
Nirgendwo
Es gibt das Zeichen Halteverbot mit Pfeil links und rechts. Ausnahme 19.00 - 07.00 morgens. Aber Das ist nicht Zeichen 250. Also ist der Strafzettel doch fehlerhaft
Das stimmt, und somit ungültig
Es geht ja aber darum das mir vorgeworfen wird, dort zu stehen trotz Zeichen 250. Das Zeichen gibt es aber in der gesamten Straße nicht.