Fallen Kosten für Postrückläufer unter Auslagekosten (Inkassounternehmen)?
Sind Kosten eines Inkassounternehmens über 20€ für einen Postrückläufer erlaubt? Die maximalen 20% oder maximal 20€ für Auslagenpauschalen müssten doch darunt? Weiß jemand zufällig, wo das mit den 20% bzw. 20€ steht, worauf ich verweisen kann?
4 Antworten
Bezahle maximal die Hauptforderung und 2,50€ für Briefporto, mehr nicht.
Extra-Gebühren für Post-Rückläufer gibt es nicht und dass so etwas 20€ sein soll, ist auch frei erfundener Quatsch.
Es gibt hier weder einen RVG-Tatbestand für Postrückläufer, noch handelt es sich um zusätzliche Sachkosten. Denn die Post stellt ja diese 20€ nicht in Rechnung.
Ich würde sogar die Möglichkeit nutzen und mich beim zuständigen Aufsichtsgericht beschweren. Darüber, dass das Inkasso frei erfundene Gebühren eintreiben will und dass das Gericht dem Inkasso doch mal so etwas dauerhaft verbietet. So eine Beschwerde kostet nur Briefporto. es zeigt dem Inkasso die Grenzen auf bzw. deutlich, dass du dich informiert hast und dich zu wehren weißt, wenn es weitermacht.
Du bist Schuldner?
Wenn ja was interessieren dich die Inkassogebühren?
Warum sollten mich die Inkassogebühren nicht interessieren?
Weil du kein Vertragsverhältnis mit dem Inkassobüro hast. Kosten sind dem Gläubiger in Rechnung zu stellen. Dieser hat dann ggf. einen Erstattungsanspruch gegen dich.
Rechnung war von der Inkassounternehmen.
Warum sollte ausgerechnet ein Inkassobuero nicht tricksen ?
Erlaubt aber nicht Durchsetzungsfähig
Gib mal infos zur Forderung (Gebühren, hauptforderung etc)
http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/
Ein Postrückläufer fällt nicht unter die standart Aufwandspauschale und kann angemessen abgerechnet werden.
Und wie kommst du auf diese frei erfundene Behauptung?
Ich soll für eine Rechnung die an eine Packstation ging (E-Mailadresse bekannt) 54€ für den Postrückläufer zahlen. Der Schuldbetrag belief sich auf 17,86€ + 6,38€ Mahnkosten.
Rechnung war von der Inkassounternehmen.
Ja, ich bin Schuldner. Warum sollten mich die Inkassogebühren nicht interessieren? "
Ich soll für eine Rechnung die an eine Packstation ging (E-Mailadresse bekannt) 54€ für den Postrückläufer zahlen.