Brauche ich für die Physikumsanmeldung eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister?
Hallo! Ich bin Medizinstudent, mache im Frühjahr mein M1 und will mich deshalb jetzt beim IMPP (bzw. dem Landesprüfungsamt Baden-Württemberg) dafür anmelden. Dafür wollen sie eine Geburtsurkunde von mir haben.
Beim Standesamt habe ich zwei Möglichkeiten bei der Benatragung einer Geburtsurkunde:
Entweder - unter dem Namen "Geburtsurkunde" - einen einfachen Auszug, der nur aktuelle Daten enthält.
Oder eine "beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister", die umfangreichere Angaben enthält, z.B. eventuelle frühere Namen, Adoptionen, etc. Bei mir gibt es diesbezüglich zwar keine Einträge, aber könnte ja sein, dass die das auch auch bescheinigt haben wollen.
Was brauche ich denn da nun? Reicht denen die einfachere Bescheinigung?
2 Antworten
Eine Geburtsurkunde reicht aus, denn es geht ja nur um deine Personalien (Vor- und Zuname, Geburtstag und -ort), die Eltern sind uninteressant. Eigentlich hätte für deine Zwecke schon ein Geburtsschein gereicht, wäre billiger gewesen (1 €), aber den gibt es seit 2009 leider nicht mehr.
Geburtsurkunde bedeutet in dem Fall, dass die einfachen Angaben reichen.