Schlechte Schufa als Student?
Ich habe als Student eine sehr schlechte Bonität, obwohl ich bisher nie Zahlungsschwierigkeiten hatte. Es kam manchmal vor, dass ich Kreditkarten nur für das Startguthaben bestellt und daraufhin wieder gekündigt habe. Woran kann das liegen?
7 Antworten
Wer ein sehr sprunghaftes Verhalten zeigt bei Zahlungsmitteln, erscheint dem Algorithmus eben als verdächtig.
Woran?
An den Kündigungen, woran sonst sollte es liegen können?
Als Student gilt dein Einkommen nicht als regelmäßig, von daher ist die Schufa da vorsichtig
Einkommen und Beruf werden nicht der Schufa gemeldet.
Die Schufa hat keinerlei Information darüber welches Einkommen die Person hat oder ob er / sie Student ist
Wie definierst du schlechte Schufa und schlechte Bonität?
Grundsätzlich ist dein Score nicht super, wenn du beispielsweise Kreditkarten im Monatswechsel bestellst und kündigst.
Das schreit nach Liquiditätsproblemen und "Umschichtungen".
1-2 Kreditkarten sind kein Thema, man sollte die aber auch bisschen halten um einen positiven Effekt auf den Score zu haben
Bei Girokonten dasselbe: Wer 6 Girokonten in der Schufa hätte, wirkt maximal verdächtig.
Am Besten wäre es wahrscheinlich, wenn du dich einmal durch die SCHUFA informieren lässt, was sie alles über dich gespeichert hast.
Konntest du dir nicht vorstellen, dass bei einem Kreditkarten-Antrag eventuell deine Bonität geprüft werden könnte?
Deine Beschreibung ist ein begründeter Anfangsverdacht dafür, dass deine Absicht ausschließlich dem abschöpfen des Startguthaben galt.
Dabei wird es maßgeblich darauf ankommen, wie oft du eine Anfrage gestellt hast und in welchem Zeitraum.
Auch abgelehnte Kreditkarten-Anträge werden gespeichert. Es ist völlig unwichtig, ob du selbst abgelehnt hast.
Hast du bereits die Voraussetzungen für eine Täuschung erfüllt, musst du ggf. auch mit Schadenersatzforderungen der Banken rechnen.
Die gesetzlichen Bestimmungen sind klar und unmissverständlich geregelt.
Halte ich zwar für eher unwahrscheinlich, sehr oft wird die Abzocke nicht gedauert haben.
Solltest du nachweislich lediglich die Angebote der Banken wahrgenommen haben, könntest du deshalb eigentlich nicht durch eine negative SCHUFA bestraft werden.
Eine Selbstauskunft wird heute in unterschiedlichen Bereichen des Lebens verlangt, bzw. erwartet.
- Wohnungssuche
- Ratenkauf
- Kreditkontitionen
- Autovermietung
u.v.m.
Prüfen zu lassen, ob die Einträge zulässig oder rechtswidrig sind, lohnt sich dann auf jeden Fall.
§ 123 BGB Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.